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Staatsanwaltschaft ermittelt bei PIM-Gold gegenwärtig gegen 5 Personen
Eigentlich wäre der goldene Würfel nicht groß. Mit 460 mm Kantenlänge hätte er aber genau das Gewicht von 1,88 Tonnen, das die Staatsanwaltschaft Darmstadt bei PIM-Gold mindestens vermisst. Der Gegenwert dieses Goldes beträgt momentan rund 82 Millionen Euro. Angeblich gibt es Lieferverpflichtungen für 3,4 Tonnen Gold, was einem Gegenwert von 148 Millionen Euro entspräche. Da die Staatsanwaltschaft bei einer Durchsuchung laut Handelsblatt allerdings nur 215 Kilogramm Feingold und 13 Kilogramm Altgold gefunden hat, könnte der Schaden sogar noch größer sein.
Chaos
Wie groß das Chaos bei der PIM-Gold seit einer Woche ist, zeigt eine Mail, die der Geschäftsführer des Vertriebes Premium Gold Deutschland GmbH (PGD) an Geschäftsstellenleiter und Direktoren verschickte. Darin heißt es schon fast panikartig: „Wir brauchen vom Vertrieb jeden einzelnen Beleg von euren Kunden, dass wir im Laufe der Jahre das Kundengold ausgeliefert haben, bzw. dass Kundengeld ausgezahlt haben. Ab 2012 ist jeder Beleg hilfreich.“ Die Frage ist natürlich, warum er diese Belege benötigt? Niemand wird Gold aushändigen, ohne dass der Empfänger den Empfang quittiert. Hat die PIM diese Unterlagen nicht (mehr)? Eine Anfrage von investmentcheck blieb leider unbeantwortet.Staatsgewalt. In der Mail wird außerdem berichtet, dass alle Vermögenswerte beschlagnahmt und die Konten eingefroren wurden. Die PGD dürfe nicht mehr „aktiv arbeiten“ und sagte Webinare, einen Tag der offenen Tür und auch einen Kongress ab. Kunden dürften weiterhin kein Geld mehr auf die Konten der PIM oder der PGD überweisen. Auch dazu war von PIM beziehungsweise PGD keine Stellungnahme zu erhalten. Wie es nun weiter geht, ist ebenfalls unklar. Angeblich gibt es eine Generalvollmacht für zwei Mitarbeiter(innen), die die Geschäfte derzeit für den vorläufig festgenommenen PIM-Geschäftsführer Mesut P. weiter führen.
DWL (Deutsche Wertlager GmbH)
In einem anderen Fall, der DWL Deutsche Wertlager GmbH, kam es im Juni 2019 aufgrund von Fehlbeständen bei dem an Kunden verkauften Gold zur Insolvenz (Goldige Pleite). Das Unwort „Schneeballsystem“ mit allen rechtlichen Konsequenzen macht dort nun die Runde und soll angeblich zur Folge haben, dass der Insolvenzverwalter alle Rückzahlungen der letzten vier Jahre vor Insolvenzantragsstellung anfechten möchte. Basis ist Paragraph 134 der Insolvenzordnung, der bei einem Schneeballsystem von Kunden vor der Pleite erhaltene Zahlungen als unentgeltliche Leistung einstuft. Angeblich sollen auch beim Vertrieb die erhaltenen Provisionen zurückgefordert werden. Marvin Kewe von TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sieht diese Gefahr auch für PIM. Er vertritt schon zahlreiche PIM-Anleger: „Die entscheidende Weichenstellung für die Anleger, welche ihre Goldkäufe eingelagert haben, wird sein, ob sie tatsächlich auch Eigentum an Goldbeständen erworben haben. Nach den uns vorliegenden Kundenunterlagen kann daran Zweifel bestehen. Sollte sich dieses bewahrheiten, so hätte das für die Anleger erhebliche negative Folgen. Im schlimmsten Fall könnte den Anlegern sogar eine Rückforderung von bereits zurück gezahlten Geldern drohen.“
Loipfinger’s Meinung
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat gegenüber Investmentcheck die vom Handelsblatt veröffentlichten Zahlen zu den Soll- und Ist-Beständen bei PIM-Gold nicht bestätigt. Dafür hat sie ohne Nennung der Namen erklärt, dass gegenwärtig gegen fünf Personen ermittelt wird. Der Geschäftsführer Mesut P. wurde vergangene Woche in Untersuchungshaft genommen. Damit mag die Höhe des Schadens noch nicht genau beziffert sein. Aufgrund zahlreicher Gespräche mit verschiedenen Personen aus gewöhnlich gut informierten Kreisen ist aber zu hören, dass diese absolut plausibel sind (manche schätzen sogar noch mehr).