Der Versand der Forderungsanmeldungen durch den Insolvenzverwalter ist abgeschlossen. Lauf Dr. Jaffé sind schon über 30.000 Forderungsanmeldungen eingegangen.
Sollten Sie jetzt noch kein Formular erhalten haben, teilen Sie uns das bitte umgehen mit!
Für alle Fragen zur Forderungsanmeldung und den Gläubigerversammlungen hat der Insolvenzverwalter nun ebenfalls eine Hotline eingerichtet:
Die häufigsten Fragen haben wir in unseren FAQs beantwortet.
Muss meine Forderungsanmeldung bis zum 14. September vorliegen?
Nein, muss sie nicht. Sie können Ihre Forderungsanmeldung auch nach dem 14. September noch abgeben, jedoch kann das Insolvenzgericht hier eine Bearbeitungsgebühr festlegen.
Ist die Forderungsanmeldung ungültig, wenn ich die Fußnote 6 (Verzicht auf spezielle Rechte) durchstreiche?
Laut Dr. Jaffé nicht. Sie können diese Fußnote getrost wegstreichen oder gar weglassen. In einem späteren Prüfunstermin wird über die Forderungsanmeldungen entschieden, bei denen eine Verzichtserklärung fehlt.
Darf ich einen Vertreter zur Gläubigerversammlung schicken?
Ja, wer nicht selbst teilnehmen kann oder möchte, kann sich vertreten lassen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass lediglich Rechtsanwälte oder Familienangehörige vertretungsberechtigt sind. Hierzu hat die Insolvenzverwaltung ein Formular entworfen, das Sie auch in unserem Mitgliederbereich finden.
Mitglieder, die die Kanzlei TILP beauftragt haben, werden von dieser vertreten und brauchen sich hierum nicht zu kümmern.