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Man hat sich feierlich das Ja-Wort gegeben und die ewige Treue geschworen – doch plötzlich ist die Liebe verflogen. Dann kann der Traum vom ewigen Glück schnell zum Albtraum werden. Dem Partner nie wieder gegenüber treten zu müssen und die Scheidung unkompliziert und schnell von zu Hause zu beantragen klingt dann zunächst verlockend.
Dass man die Liebe seines Lebens über das Internet kennenlernen kann, ist dank zahlreicher Kontaktbörsen so einfach wie nie. Doch funktioniert das genauso problemlos mit der Trennung? Verlockende Angebote im Internet gibt es viele und alle haben die gleichen Versprechen: Schnell, kostengünstig und ohne Stress.
Ist eine „Trennung per Klick“ wirklich möglich?
Nachdem bei einer Gesetzesreform die vorgeschriebene Trennungsfrist von sechs Monaten abgeschafft wurde, ist eine „Trennung per Klick“ in Dänemark seit 2013 schon problemlos möglich. Voraussetzung ist lediglich, dass sich beide Ehepartner auf einer Behörden-Website einloggen und die Scheidung beantragen – weitere Schritte, wie der zusätzliche Gang zu Behörde oder zu Gericht, sind nicht mehr notwendig. Auch eines Anwaltes bedarf es nicht. Das gilt gleichermaßen für Blitz-Ehen aus Las Vegas wie auch für die Ehepartner, die sich nach einer langen gemeinsamen Zeit dazu entschließen ab sofort getrennte Wege zu gehen.
Ein Scheidungsverfahren in Deutschland kann aber nicht online geführt werden. Sie sollten sich daher bewusst sein, dass – wenn Sie sich für eine „Online-Scheidung“ entscheiden – trotzdem beide Ehepartner zu einer Gerichtsverhandlung erscheinen müssen. Auch muss ein Scheidungsantrag in Deutschland bei Gericht immer schriftlich durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Der Begriff „Online-Scheidung“ ist daher irreführend – er bedeutet lediglich, dass die gesamte Korrespondenz zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten online erfolgt. Das kann für Menschen mit wenig Zeit verlockend sein, birgt aber auch die Gefahr, dass man einen finanziellen Nachteil mangels Aufklärung durch einen Rechtsanwalt erleidet. Denn oft stößt man erst bei einer Beratung auf wichtige regelungsbedürftige Dinge.
Die Online-Scheidung ist daher nur zu empfehlen, wenn hinsichtlich der Trennungs- und Scheidungsfolgen wie Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht und Zugewinnausgleich keine weitere Beratung notwendig erscheint. Damit kommen für die „Online-Scheidung“ vor allem Paare in Betracht, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, die schon seit längerem getrennt leben, die ein annähernd gleich hohes Einkommen haben, kinderlos sind und kein nennenswertes Vermögen zu teilen haben.
Auch bedeutet es nicht, dass die „Online-Scheidung“ zwangsläufig stressfrei abläuft, denn vieles muss schriftlich geregelt werden, was sonst schnell in einem Gespräch geklärt wäre.
Auch kostengünstiger ist die „Online-Scheidung“ nicht. Die Gebühren für den Rechtsanwalt sind nach der Gebührenverordnung identisch – egal, ob man ein persönliches Gespräch in der Kanzlei bevorzugt oder lediglich den digitalen Schriftverkehr. Auch, dass man sich einen Anwalt teilen könne, ist ein Irrglaube. Ein Anwalt darf immer nur eine Seite vertreten. Möglich ist nur, dass ein Partner auf einen Anwalt verzichtet.