Seit dem 15. Juni 2019 rollen E-Scooter schon über die Radwege und Straßen. Sie sollen eine moderne und umweltbewusste Fortbewegung in der Stadt ermöglichen.
Die neu zugelassenen Elektro-Tretroller scheinen zu einem beliebten Fortbewegungsmittel zu werden, denn das Geschäft mit dem Verleih der E-Scooter boomt bereits in vielen Großstädten. So manchem E-Scooter-Nutzer ist aber offenbar noch nicht ganz klar, was erlaubt und was verboten ist. Denn bei der Nutzung der Mini-Flitzer muss so einiges beachtet werden. Die einzuhaltenden gesetzlichen Regeln sind in der neuen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) zu finden.
Wer darf wo E-Scooter fahren?
Für die Spritztour mit einem E-Roller benötigt man zwar keinen Führerschein, man muss aber mindestens 14 Jahre alt sein. Allerdings verlangen einige Sharing-Anbieter, dass die Fahrer mindestens 18 Jahre alt sind, hierauf sollte in den entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen also unbedingt geachtet werden.
Zwar ist ein Helm nicht vorgeschrieben, es empfiehlt sich aber, denn die 20 km/h auf einem E-Scooter sind nicht zu unterschätzen – zudem wird das Unfallrisiko durch die wacklige Position des Fahrers extrem erhöht.
Für E-Scooter gelten im Straßenverkehr dieselben Regeln wie für Fahrradfahrer: Sie dürfen nur auf der Straße oder auf Radwegen fahren, die Nutzung der Fußwege ist tabu. Verkehrsminister Andreas Scheuer will künftig Busspuren für E-Tretroller öffnen. Allerdings stößt dieses Vorhaben auf heftige Kritik, denn es sei mit neuen Problemen und mehr Unfällen zu rechnen.
Darf ich betrunken E-Scooter fahren?
Achtung: Wer im Biergarten oder beim Kneipenbesuch zu tief ins Glas geschaut hat, sollte den E-Roller lieber stehen lassen.
Denn hier gelten gerade nicht die „leichteren“ Regeln von Fahrradfahrern, sondern vielmehr die gleichen Regeln wie für Autofahrer: Für Fahranfänger gilt die 0,0 Promillegrenze und wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt – ohne alkoholbedingte Auffälligkeiten zu zeigen – begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Ab 1.1 Promille liegt eine Straftat vor.
Darf ich zu zweit auf dem E-Scooter fahren?
Nein, man darf nicht zu zweit auf dem E-Scooter fahren. Das ist – im typischen Behördendeutsch formuliert – in § 8 der eKFV geregelt. Danach ist „die Personenbeförderung für Elektrokleinstfahrzeuge nicht gestattet.“ Auch wenn nicht für jedermann auf den ersten Blick verständlich, so leuchtet die Regelung doch ein: Ihr Mitfahrer kann sich zum Beispiel nicht richtig festhalten. Auch gibt es bei einigen Modellen eine Bremse am Hinterrad, die Du mit Deinem Fuß betätigen musst. Steht aber jemand hinter Dir kannst Du möglicherweise nicht gefahrlos anhalten.
Welche technischen Anforderungen müssen E-Scooter erfüllen?
Die E-Scooter dürfen maximal 20 km/h schnell sein und müssen gewisse technische Anforderungen erfüllen – sie müssen mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen und einer Lichtanlage gerüstet sein. Eine Klingel sowie seitliche Reflektoren gehören ebenfalls zur Sicherheitsausstattung.
Richtungsänderungen müssen vom E-Scooter-Fahrer per Handzeichen angekündigt werden.
Muss ich meinen E-Scooter versichern?
Ja, E-Scooter brauchen eine Haftpflichtversicherung. Sie gelten sie als Kraftfahrzeuge und lassen sich nicht über eine Privathaftpflicht-Police mitversichern. Die Roller werden also wie Mofas oder Motorräder behandelt – Nur zertifizierte E-Roller, die auch eine Versicherungsplakette tragen, dürfen tatsächlich im Straßenverkehr zum Einsatz kommen. Wer einen E-Scooter ohne eigene Versicherungspolice auf öffentlichen Straßen verwendet, macht sich strafbar.