Rechtstipps für den Urlaub auf vier Rädern

Urlaub mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil ist nach wie vor beliebt – und gerade zu Zeiten der Corona-Pandemie entscheiden sich viele Deutsche lieber für das flexible Reisen mit der mobilen Unterkunft. Doch so groß das Freiheitsgefühl beim Campen auch sein mag: Beim Reisen mit dem Wohnwagen gibt es vieles zu beachten. Um die Urlaubslaune nicht unnötig durch Bußgelder zu trüben, haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

Wo darf man parken?

In Deutschland gilt beim Parken allgemein die Faustregel: Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist gestattet. Sie können also meist überall dort parken, wo auch ein Pkw parken darf – außer es ist ausdrücklich verboten. Auf fremdem Privatgelände dürfen Sie natürlich nur mit Erlaubnis des Grundstücksbesitzers parken.

Wo darf man in Deutschland übernachten?

Im Wohnmobil zu übernachten umfasst nicht mehr das bloße Parken und unterliegt daher anderen Vorschriften. Am Straßenrand im Wohnmobil zu schlafen ist in der Regel nur für eine Nacht erlaubt. Danach sollte es dem Fahrer wieder möglich sein, die Weiterfahrt ausgeruht antreten zu können. Man geht dabei von einem Zeitraum von etwa zehn Stunden aus.

Aber Achtung: Damit aus der gestatteten einmaligen Übernachtung zum Ausruhen nicht eine genehmigungspflichtige Sondernutzung wird, sollten Sie es sich nicht allzu gemütlich machen. Beim Aufstellen von Campingausrüstung oder dem Ausfahren der Markise könnte schnell der Eindruck entstehen, dass Sie nicht nur zum Ausruhen angehalten haben. Das mehrmalige Übernachten an derselben Stelle sollten Sie aus diesem Grund auch vermeiden.

Wie schnell darf man fahren?

Bei einem Wohnmobil bis 3,5 t ohne Anhänger müssen Sie keine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung einhalten. Sind Sie bei dieser Gewichtsklasse allerdings mit Anhänger unterwegs, dürfen Sie nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gefahren.

Ab 3,5 bis 7,5 t ohne Anhänger darf man höchstens 100 km/h fahren – mit Anhänger wiederum auf der Autobahn maximal 80 km/h und auf der Landstraße 60 km/h.

Bei einem Pkw mit einem Wohnwagen dürfen Sie grundsätzlich nur höchstens 80 km/h fahren.

Welchen Führerschein brauche ich?

Je nachdem wie schwer das Reisemobil ist, benötigen Sie eine entsprechende Fahrerlaubnis. Es ist also abhängig vom Gesamtgewicht deines Fahrzeugs. Wohnmobile bis 3,5 t können mit einem normalen Pkw-Führerschein der Klasse B gefahren werden. Für Fahrzeuge mit einem höheren Gewicht müssen die Führerscheinklasse C1 oder C vorliegen – oder der alte Führerschein Klasse 3. Damit dürfen Sie Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht von bis zu 7.500 Kilogramm fahren. Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis noch vor Januar 1999 bestanden haben, so haben Sie also Glück gehabt.

Wenn Sie nicht den passenden Führerschein besitzen, sollten Sie auch nicht fahren. Andernfalls machen Sie sich strafbar.

Gilt die deutsche Umweltzone auch für mein Wohnmobil?

Immer mehr Städte in Deutschland und Europa richten sogenannte Umweltzonen ein. In diesen dürfen nur Pkws mit grüner beziehungsweise teilweise auch mit gelber Plakette fahren. Diese Umweltzonen gelten auch für Wohnmobile. Selbst, wenn Sie dort nur einen Stellplatz ansteuern möchten.

Darf ich Spülwasser in einen Gully ablassen?

Nein, denn in manche Kommunen wird Regen vom häuslichen Abwasser getrennt und das kann man von außen nicht erkennen. Dein Spülwasser könnte dann direkt in ein offenes Gewässer fließen. Das könnte ein saftiges Bußgeld zur Folge haben.

Greift bei Einbruch meine Hausratsversicherung?

Bei den meisten Hausratversicherungen ist im Vertrag Einbruch sowie eine Außenversicherung enthalten. Ein Einbruchdiebstahl setzt aber voraus, dass sich der Dieb gewaltsam Zutritt zu einem Gebäude verschafft hat. Wohnmobile sind aber keine Gebäude. Aus diesem Grund greift auch nicht die Außenversicherung. Das Diebesgut muss auch hier wieder einem Gebäude, etwa einer Ferienwohnung, verwahrt worden sein.

Sie müssten daher einen zusätzlichen Tarif abschließen, der ausdrücklich den Hausratschutz auf KfZ erweitert, die an der Straße parken.

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Photo by Tommy Lisbin on Unsplash

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