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Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 stehen vor allem Wirtschaftsunternehmen im Fokus der Datenschutzbeauftragten. Insgesamt wurden mehr als 56 Millionen Euro an Bußgeldern verteilt, um den Schutz von Daten sicher zu stellen. Daneben drohen den Unternehmen, die die DSGVO noch nicht bis ins kleinste Detail umgesetzt haben, weitere Gefahren durch Mitarbeiter, Kunden und Konkurrenten.
Nummer von Frau ausspioniert: Erste DSGVO-Strafe gegen Polizisten
Nicht zu vergessen ist, dass auch Behörden und öffentliche Stellen vom neuen Datenschutzrecht betroffen sind. Gerade die Polizei scheint nach dem Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Probleme mit dem Datenschutz zu haben:
„Seit Anwendung der DS-GVO ist der Landesbeauftragte zuständig für Bußgeldverfahren gegen Polizeibeamte, die aus Datenschutzverletzungen in ihrem Dienstverhältnis resultieren. Bislang lag die Zuständigkeit hierfür beim Ministerium für Inneres und Europa. Der Landesbeauftragte hatte es dabei mit unerfreulichen Fällen zu tun. Unter anderem haben Polizeibeamte in zwei Fällen ihre Dienststellung ausgenutzt, um an die Kontaktdaten minderjähriger Mädchen zu gelangen. In beiden Fällen hat der Landesbeauftragte ein Bußgeld verhängt.“ – Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern vom 21.05.2019
Besonders gravierend ist danach der Fall eines 15-jährigen Mädchens. Sie war in Begleitung einer Betreuerin zur Polizeiwache gekommen, um Strafanzeige zu erstatten, weil gegen ihren Willen Bilder im Internet veröffentlicht wurden, die sie beim Geschlechtsverkehr zeigen. Kurz darauf wurde sie von gerade dem Polizisten kontaktiert und zu einem Fotoshooting eingeladen.
„Sie hatte sich mit der Bitte um Hilfe an die Polizei gewandt. Im Ergebnis war sie aber erneuten Avancen ausgesetzt“, heißt es im Bericht des Datenschutzbeauftragten.
Beamter muss 1400 Euro Strafe zahlen, weil er seine Tätigkeit nutzte, um die Kontaktdaten einer Frau zu erlangen
Dass es sich hierbei nicht um Einzelfälle handelt, zeigt ein Bußgeld von 1.400 EUR, welches ein Polizeibeamter in Baden-Württemberg zahlen muss, weil er im Dienst anhand des KFZ-Kennzeichens die Kontaktdaten einer Frau ermittelte. Mit den so in Erfahrung gebrachten Personalien führte er im Anschluss eine Abfrage bei der Bundesnetzagentur durch, um die dort hinterlegten Festnetz- und Mobilfunknummern zu erhalten. Die daraufhin von ihm telefonisch kontaktierte Frau war jedoch alles andere als begeistert und brachte den Vorgang zur Anzeige.
Der Bußgeldbescheid richtet sich persönlich gegen den Polizisten und ist mittlerweile rechtskräftig. Dieser Vorgang zeigt, dass ein Behördenmitarbeiter persönlich für Datenschutzverstöße haften kann, auch wenn der Verstoß während und in Ausübung des Dienstes stattfindet. In den vorliegenden Fällen ist dies zweifellos gerechtfertigt, macht jedoch auch deutlich, dass die Haftung nach der DSGVO nicht auf die Behörde oder das Unternehmen beschränkt ist.
Geldbußen können in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro verhängt werden
Die extrem hohen Geldbußen, die gemäß Artikel 83 DSGVO verhängt werden können, scheinen zumindest die hier handelnden Polizisten nicht abzuschrecken. Im vorliegenden Fall ist das Bußgeld von 1400 Euro nach Einschätzung des Landesdatenschutzbeauftragten Stefan Brink (Baden-Württemberg) noch relativ niedrig. Es komme jedoch immer wieder vor, dass Mitarbeiter von staatlichen Stellen aus privater Neugierde heraus Daten abfragten, obwohl dies verboten sei. Werden Polizisten dabei ertappt, müssen sie nach Brinks Angaben auch mit Disziplinarverfahren rechnen. Erst im März wurde der laxen Umgang mit dem Datenschutz bei der Berliner Polizei kritisiert: Oft griffen die Polizisten privat auf die Datenbank der Polizei zu, „um Informationen über Nachbarn zu bekommen oder den Schwager zu ärgern“.
Drehen Sie den Spieß um
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