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Nach der Pleite des britischen Reiseunternehmens Thomas Cook haben auch die deutschen Töchter Insolvenz angemeldet. Rund 140 000 Urlauber sind aktuell mit dem Unternehmen mit den Marken Thomas Cook, Neckermann, Öger Tours, Air Marin und Bucher Reisen unterwegs. Gestrandete Urlauber und Kunden zukünftiger Flüge haben Fragen, vor allem, wenn es um bereits gebuchte und bezahlte Tickets geht. Ein Überblick.
Welche Rechte habe ich als Pauschalreisender bei einer Insolvenz?
Grundsätzlich bist du in Deutschland als Pauschalreisender auf der sicheren Seite, weil du dann einen Sicherungsschein erhalten hast. Dieser liegt deinen Reiseunterlagen bei. Im Falle einer Pleite des Veranstalters bekommst du als Reisender mit diesem Schein dein Geld zurück, wenn du die Reise noch nicht angetreten hast. Falls dich die Pleite im Urlaub erwischt hat, solltest du alle Extrakosten für Deinen Aufenthalt und die Rückreise erstattet bekommen.
Das gilt auch, wenn du sogenannte „verbundene Reiseleistungen“ gebucht hast: Wichtig ist, dass du zwei Bausteine des Urlaubs – etwa Hotel und Flug – über das gleiche Portal oder das gleiche Reisebüro auf eine Rechnung gekauft hast.
Achtung: Nicht jede Reise, die im Reisebüro gebucht worden ist, ist eine Pauschalreise. Bekommst du für jeden Bestandteil eine eigene Rechnung – also eine Rechnung für die Flugtickets, eine für das Hotel, eine für den Mietwagen usw. liegen keine „verbundenen Reiseleistungen“ vor. Dann greift die Veranstalterhaftung nicht.
Wie komme ich mit dem Sicherungsschein an mein Geld?
Auf dem Sicherungsschein steht neben deinen Daten auch das Versicherungsunternehmen, an das du dich nach einem Insolvenzfall wenden musst. Im Fall von Thomas Cook ist das die „Zurich“, welche wiederum das Unternehmen „Kaera“ mit der Abwicklung der Kundenansprüche beauftragt hat. Du solltest daher deine Schadenmeldung über ein Formular auf der Homepage der Kaera AG melden und alle notwendigen Unterlagen dort einreichen. Welche das sind und was es noch zu beachten gibt, kannst Du auf der Homepage des Unternehmens nachlesen.
Bekomme ich als Pauschalreisender wirklich mein Geld zurück?
Ob wirklich alle betroffenen Pauschalreisekunden eine vollständige Erstattung des Reisepreises erhalten, ist noch nicht sicher. Denn die Insolvenzversicherung der deutschen Tochterunternehmen von Thomas Cook ist auf 110 Millionen Euro begrenzt. Gehen in einem Jahr höhere Forderungen ein, dann wird das Geld anteilig verteilt – du bekommst also unter Umständen nicht den kompletten Betrag zurück.
Wie stehen meine Chancen, wenn ich nur Einzelleistungen gebucht habe?
Keine guten Karten hast du, wenn Du bei den insolventen Anbietern Einzelleistungen gebucht und bezahlt hast. Individualreisende haben keinen Anspruch auf Ersatzflüge oder auf eine Unterkunft und müssen auf eigene Kosten neu buchen, wenn sie überhaupt noch verreisen wollen.
Dein Geld wird, sofern es überhaupt noch vorhanden ist, Teil der Insolvenzmasse. Betroffene können ihre Forderungen zwar beim Anbieter zur Insolvenztabelle anmelden, aber solche Verfahren können Jahre dauern, am Ende hast du als einzelner Passagier oft das Nachsehen gegenüber den größeren Gläubigern.
Leider bleibst du in der Regel selbst dann auf deinen Kosten sitzen, wenn du die Einzelleistungen in einem Reisebüro gebucht hast, da die Reisebüros meist nur als Vermittler auftreten. Der Vertrag wird also zwischen Airline und Kunde geschlossen. Trotzdem solltest du jetzt noch schnell nachforschen: Möglicherweise wurde das Geld noch nicht weitergeleitet oder es kann noch zurücküberwiesen werden.
Nach unserer Erfahrung sind Rechtsstreitigkeiten mit Versicherungen oft langwierig und zermürbend. Qthority vertritt Dich gerne gegen die Versicherung von Thomas Cook.