© Shutterstock/sebra
„Nicht sexy, aber sicher.“ – Die Pauschalreise muss schon lange mit Vorurteilen kämpfen: Zu unflexibel und zu spießig. Und am Ende muss man sich mit sonnenverbrannten Touristen um die Liegen und das All-Inclusive Buffet schlagen. Aber dennoch galt sie immer als die sicherste Reiseform, ein „Rundum-Sorglos-Paket“.
Die Klischees der billigen und gewöhnlichen Pauschalreisen sind aber in Wirklichkeit schon lange überholt und stammen noch aus Zeiten vor der Nutzung des Internets, in denen noch alle Reisen in einem dicken Katalog abgedruckt wurden. Viele Pauschalangebote sind heutzutage auf Individualisierungen ausgelegt und bieten Vorteile wie Reiseleitungen und Guides.
Unter „Pauschalreise” versteht man die gemeinsame Buchung von mindestens zwei Reiseleistungen, also etwa den Flug und das Hotel. Der Urlauber hat dadurch einen festen Vertrags- sowie Ansprechpartner. Der Reiseveranstalter ist dafür verantwortlich, dass die Leistungen dem entsprechen, was er im Vertrag zugesichert hat. Ob die Airline Pleite geht, der Rückflug gestrichen wird oder das Hotel nichts taugt: Er muss im Notfall für Ersatz sorgen und sich um die Reisenden kümmern.
So jedenfalls die Theorie. Thomas Cook, der älteste Reiseveranstalter der Welt, meldete im September 2019 Insolvenz an. Die Pleite war für viele Reisende wie ein Schlag ins Gesicht. Sie mussten hinnehmen, dass der Urlaub kurzfristig abgesagt wurde und um ihr Geld bangen.
Zwar bekommt jeder Pauschalreisende als Beleg für die Absicherung des angezahlten Geldes einen Sicherungsschein. Die Schuld dafür, dass so vielen Leuten trotzdem finanzielle Verluste drohten, trägt wohl die Bundesregierung. Denn das Problem war, dass die Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter in Deutschland auf 110 Millionen Euro begrenzt ist. Diese Summe hat bei Thomas Cook bei Weitem nicht ausgereicht. Bei sechs weiteren Unternehmen könnte es ebenfalls zu dieser Problematik kommen, weshalb die Absicherung für diese Veranstalter momentan überarbeitet wird.
Jetzt wird der Staat die Differenz übernehmen. Mit anderen Worten: Der Steuerzahler. So sollten geschädigte Urlauber ihr Geld wohl doch noch zurückbekommen, auch wenn die erfolgten Rückerstattungen bisher eher mager ausfallen und immer noch viele enttäuschte Kunden vergeblich auf ihr Geld warten.
Vergessen darf man aber nicht, dass eine Pauschalreise, wie sich gezeigt hat, zwar keine Garantie für ein „Rundum-Sorglos-Paket“ sein kann. Sie ist aber trotzdem immer noch die sicherste Art zu reisen. Bei Kakerlaken im Zimmer oder eine Baustelle statt dem versprochenen Pool – Verbraucher haben immer Rechte, wenn bei einer Pauschalreise etwas schief läuft. So muss der Veranstalter auch bei einem Terroranschlag oder einer Naturkatastrophe die Gäste auf eigene Rechnung wieder nach Deutschland bringen. Davon können Individualreisende nur träumen. Sie müssen sich selbst mit der Airline oder dem Betreiber des Hotels auseinandersetzen, was im Ausland durchaus schwierig werden kann.
Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns ganz einfach hier. Wenn Sie zu spannenden und aktuellen Rechtsthemen nichts mehr verpassen möchten, dann können Sie hier unseren kostenlosen Newsletter abonnieren.