Der P&R Unternehmensgründer und letzte verbleibende Geschäftsführer verstarb am 14. Dezember 2019 im Alter von 77 Jahren.
Der Geschäftsmann galt als Schlüsselfigur des wohlmöglich größten Betrugsfalls der deutschen Nachkriegsgeschichte. Unter Verwendung eines Schneeballsystems nutze die Gesellschaft eingenommene Gelder zur Begleichung laufender Verbindlichkeiten. Der Betrugsfall umfasst Investitionsbeträge in schwindelerregender Höhe. Über tausende von Anleger investierten zusammen Milliardenbeträge in Container, welche zu großen Teilen lediglich auf dem Papier existierten. Mit den Jahren wurde es schwieriger den Schwindel aufrechtzuerhalten, was letztendlich 2018 nicht nur zur Eröffnung des P&R Insolvenzverfahrens, sondern auch zur vorläufigen Untersuchungshaft Roth‘s führte.
Diese sollte für den damals 76-Jährigen bereits im Juli 2019 enden. Das Landgericht München teilte mit, der Kopf der P&R Gruppe sei verhandlungsunfähig krank.
Üblicherweise verzichten Gerichte nur auf einen Strafprozess, wenn ein Angeklagter unheilbar krank ist. Die bayrische Justiz verzichtete deshalb auf den Strafprozess. Der Haftbefehl wurde aufgehoben und Heinz Roth aus der Untersuchungshaft entlassen.
Fortführung als Nachlassinsolvenzverfahren
Nicht nur die P&R Gesellschaft sah sich mit einem Insolvenzverfahren konfrontiert, auch über sein Privatvermögen wurde Ende 2018 ein Insolvenzverfahren eröffnet. Für viele Anleger stellt sich nun zurecht die Frage, inwiefern sie selber und das Insolvenzverfahren gegen Roth von dessen Tod betroffen sind. Mit seinem Ableben wird das bisher geführte Privatinsolvenzverfahren in ein Nachlassinsolvenzverfahren überführt. Für Anleger und ihre Forderungen ändert sich hierdurch nichts.
Letzter P&R Geschäftsführer verstorben
Die P&R Geschäftsführung bestand aus den drei Geschäftsführern Heinz Roth, Werner Feldkamp und Wolfgang Stömme. Mit dem Tod Roth‘s sind nun alle ehemaligen P&R-Verantwortlichen verstorben. Ihre strafrechtliche Schuldfrage wird vor Gericht nicht mehr geklärt werden können.
Aufgrund der undurchsichtigen Geschäftsstruktur wird jedoch von weiteren Verdächtigen ausgegangen, gegen welche die Staatsanwaltschaft aktuell ermittelt. In Zukunft könnte es Anlegern möglich sein, zumindest in neuen Konstellationen Ansprüche geltend zu machen.
Wer hiervon betroffen ist und inwiefern andere Beteiligte in Haftung genommen werden können, kann noch nicht genau gesagt werden. Die Qthority bemüht sich um eine transparente Berichterstattung und wird Dich selbstverständlich auf dem Laufenden halten. Für ein breiteres Verständnis möchten wir an dieser Stelle gerne auf unsere weiteren Artikel verweisen, welche den P&R Betrugsskandal genauer beleuchten.
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