Zu viele PIM-Gold-Anleger kamen nach Offenbach
Vergangenen Freitag um 10 Uhr sollte die Gläubigerversammlung zum Skandalfall um PIM Gold stattfinden. Dazu wurde Ende Januar der Veranstaltungssaal vom Amtsgericht in den Mariensaal der Katholischen Kirchengemeinde in Offenbach verlegt. Maximal 300 Menschen hätten dort Platz gehabt. Deutlich mehr sind tatsächlich gekommen. Deshalb wurde die Veranstaltung abgesagt und auf den 24. März 2020, um 11 Uhr in die Stadthalle Langen verlegt.
Fehlplanung
Investmentcheck fragte vor einigen Wochen Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja, mit wie vielen Personen er rechnen würde: „Das lässt sich im Augenblick schwer abschätzen, weil die Anmeldungen täglich stark schwanken. Erfahrungsgemäß sind meist zwischen 5 und 10 % der Gläubiger anwesend.“ Die Antwort wirft die Frage auf, wie eine solche Fehlplanung passieren konnte? Umgerechnet auf 6.500 Gläubiger bedeutet das, dass erfahrungsgemäß zwischen 300 und 600 Personen zu erwarten waren. Wieso wurde hier ein Saal gebucht, in dem laut Angabe der Stadt Offenbach „etwa 180 Menschen Platz finden“?
Stellungnahme
Laut Metoja lagen nur 160 Anmeldungen vor. Tatsächlich gekommen sind laut seiner Aussage rund 400 Betroffene. Das passt allerdings nicht mit den Zahlen zusammen, die Anwesende gegenüber Investmentcheck nannten. Bis zu 900 Angereiste wurden genannt. Angeblich standen noch 400 bis 500 Menschen vor der Tür, als der Veranstaltungsraum schon komplett gefüllt war. Vielleicht haben diese Betroffenen in ihrem Zorn die Zahlen nach oben skandalisiert. Das ist durchaus verständlich, wenn man sich als Betrogener informieren will und dann unverrichteter Dinge nach Hause geschickt wird. Es ist ein schwacher Trost, wenn Metoja nun versucht, die Verschiebung mit Gerechtigkeit zu begründen: „Weil die Gläubigerrechte nicht beschnitten werden dürfen und alle Gläubiger das Recht haben, an der Gläubigerversammlung teilzunehmen und abzustimmen, war eine Verlegung des Termins unumgänglich.“
Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns ganz einfach hier. Wenn Sie zu spannenden und aktuellen Rechtsthemen nichts mehr verpassen möchten, dann können Sie hier unseren kostenlosen Newsletter abonnieren.
.