Im Testament wird geregelt, wer das eigene Vermögen, das Auto oder die wertvolle Briefmarkensammlung nach dem Tod erhalten soll. Doch haben Sie sich schon mal Gedanken darüber gemacht, was nach Ihrem Tod mit Ihren Instagram-, Facebook- oder E-Mail-Accounts geschehen soll? Wer soll Ihre Daten einsehen oder ändern können? Sollen Ihre Erben alle Ihre privaten E-Mails lesen? Wer soll Ihre Bitcoins oder Ihr PayPal-Guthaben erben? Das sind Fragen, mit denen Sie sich ebenfalls rechtzeitig auseinandersetzen sollten.
Sind digitale Zugänge überhaupt vererblich?
Lange war strittig, wem der digitale Nachlass zufallen soll. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2018 in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, wie es sich mit der Rechtsnachfolge bei einem Benutzerkonto des Verstorbenen bei Facebook verhält. Es musste geklärt werden, ob die Erben, hier waren es die Eltern der verstorbenen Tochter, Zugriffsrechte auf das Konto von Facebook erhalten oder ob Rechte Dritter, also von Kommunikationspartnern der Verstorbenen, dem Zugang entgegenstehen.
Erben dürfen die im Nachlass befindlichen Briefe oder Tagebücher lesen. Dies ist unstrittig. Der BGH war der Auffassung, dass kein wesentlicher Unterschied zwischen analoger und digitaler Kommunikation gemacht werden könne. Die Erben erhalten daher einen Anspruch gegen die Anbieter auf Gewährung des Zugangs zu dem Benutzerkonto und den darin enthaltenen Inhalten.
Der BGH stellte mit diesem Urteil grundsätzlich klar: Ja, auch die digitalen Inhalte werden vererbt. Demnach treten Erben in die Nutzungsverträge ein, die Verstorbene zu Lebzeiten etwa mit Streaming-Diensten oder eben mit sozialen Netzwerken geschlossen haben.
Den digitalen Nachlass regeln – aber wie?
Der digitale Nachlass kann für die Erben eine enorme Herausforderung darstellen. Denn häufig ist nicht klar, welche Konten und Mitgliedschaften bei Online-Diensten überhaupt bestehen. Daher ist es sinnvoll, sich rechtzeitig um das digitale Erbe zu kümmern.
Dafür sollten Sie zunächst eine umfassende Liste sämtlicher Online-Konten erstellen, indem Sie zu jedem Account die Zugangsdaten zusammentragen und gleichzeitig angeben, was mit dem Account oder den Dateien nach dem Tod geschehen soll, etwa die Kündigung von kostenpflichtigen Premium-Mitgliedschaften oder Abonnements von Online-Tageszeitungen. Auch könnten Sie festlegen, dass beispielsweise Ihr Instagram-Account nicht gelöscht, sondern lediglich in ein „Gedenkzustand“ versetzt werden soll.
So ersparen Sie Ihren Erben eine Menge Arbeit und Frust beim Durchwühlen Ihrer Online-Aktivitäten. Sie können so auch gleichzeitig vermeiden, dass man Ihren digitalen Fußabdruck bis ins kleinste Detail verfolgt.
Als zweiten Schritt sollten Sie sich eine Vertrauensperson überlegen, die sich dann später um die digitalen Zugänge kümmern darf. Auf einem weiteren Blatt sollten Sie dieser Person eine Vollmacht erteilen, die über den Tod hinaus gilt. Diese Vollmacht sollten Sie aus Beweisgründen schriftlich verfassen und mit dem Ausstellungsort und Datum versehen und eigenhändig unterschreiben. Wichtig ist außerdem, dass die Vollmacht die Formulierung „auch über meinen Tod hinaus“ beinhaltet.
Und schließlich händigen Sie diese Vollmacht Ihrer Vertrauensperson aus und setzen Sie darüber in Kenntnis, wo die Zugangsdaten zu den Nutzerkonten zu finden sind. Vergessen Sie nicht Ihre Angehörigen darüber zu informieren, wer für den digitalen Nachlass zuständig ist.
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Photo by LoboStudioHamburg on Pixabay