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Die heftig umstrittene Reform des EU-Urheberrechts ist endgültig beschlossen, denn Mitte April wurde dem Vorhaben durch die EU-Staaten nun mehrheitlich zugestimmt. Auch die deutsche Bundesregierung votierte mit Ja und war das sogenannte „Zünglein an der Waage“. Hätte sie sich enthalten oder mit einem „Nein“ gestimmt, wäre keine ausreichende Mehrheit zustande gekommen.
Das neue EU-Urheberrecht ist nun seit dem 06. Juni 2019 in Kraft.
Wieso gab es überhaupt Proteste?
Artikel 13
Die Proteste richteten sich insbesondere gegen Artikel 13, der im endgültigen Gesetz Artikel 17 heißt. Die Richtlinie will die Haftung für hochgeladene Inhalte vom einzelnen Nutzer hin zur jeweiligen Plattform verlagern. Befürworter betonen zwar, dass Abmahnanwälte nun nicht mehr auf die einzelnen Nutzer losgehen können, sondern, dass die jeweilige Plattform für die Urheberrechtsverletzung haftet.
Weiter gedacht bedeutet das aber auch, dass Plattformen nicht zulassen dürfen, dass geschützte Inhalte widerrechtlich bei ihnen abrufbar sind und sie deshalb schon beim Hochladen prüfen müssen, ob Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Das ist aller Wahrscheinlichkeit nach nur mittels technischer Überwachung der Ladevorgänge und mit Hilfe eines sogenannten „Uploadfilters“ möglich. Durch diesen Filter bestehe aber die Gefahr, so die Gegner, dass mehr als nötig aussortiert werde, etwa, was dem Inhalt eines Rechteinhabers bloß ähnelt oder Inhalte, die in die Kategorien Berichterstattung, Parodie oder Satire gehören. Oder auch, wenn nur Teile urheberrechtlich geschützter Videos verwendet werden, dies aber eben nur als Zitat.
Dadurch drohe zwangsläufig auch eine Gefahr für die in der Netzwelt bereits fest verankerten und weit verbreitenden „Memes“. Das Wort kommt ursprünglich aus dem Griechischen und ist eine Ableitung von mimeme, was grob übersetzt „etwas nachahmen“ bedeutet. Meist werden Ausschnitte aus aktuellen Ereignissen, Filmen oder Serien mit einem Text kombiniert und erhalten so eine ganz neue Bedeutung. „Memes“ sind sozusagen der Insider-Witz der Netzgemeinde.
Doch eben nicht nur „Memes“, sondern auch die Kunst- und Meinungsfreiheit vieler Internet-Nutzer könne durch den Uploadfilter deutlich eingeschränkt werden.
Bei der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages waren sich die Regierungsparteien auch noch einig, dass Uploadfilter „unverhältnismäßig“ seien. Denn man dürfe mit den groben Filtern nicht zu tief in die Freiheitsrechte der Nutzer eingreifen. Mit der Zustimmung ignorierte die große Koalition also ihren Koalitionsvertrag.
Nur als „fragwürdige Kosmetik“ wurde daher die Zusatzerklärung betitelt, die die stellvertretende deutsche EU-Botschafterin Susanne Szech-Koundouros bei der Abstimmung verlas: Eine vier Seiten lange Erklärung, nach der die Bundesregierung es bedauere, „dass es nicht gelungen ist, ein Konzept zur urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen zu verabreden, das in der Breite alle Seiten überzeugt“. Ziel müsse nun sein, „die sogenannten Uploadfilter weitgehend unnötig zu machen“.
„Wenn die Bundesregierung wirklich gegen Uploadfilter ist, hätte sie diese im Ministerrat mit einer Koalition anderer Länder verhindern können“, sagte der EU-Abgeordnete Giegold.
Artikel 11
Auch umstritten war Artikel 11, im finalen Text Artikel 15, der ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorsieht. Danach müssen Nachrichtensuchmaschinen wie Google News für das Anzeigen von Artikelausschnitten künftig Geld an die Verlage zahlen. Diese wiederum müssten die Autoren an ihren Einnahmen beteiligen. Ausgenommen sind hiervon Presseveröffentlichungen für die private oder nicht kommerzielle Nutzung. Auch gelten die Rechte nicht für Verlinkungen, einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge.
Kritiker fürchten, dass dadurch kleine und aufstrebende Verlage im Nachteil sind und nicht mehr in den Suchergebnissen gelistet werden. Suchmaschinen würden aller Wahrscheinlichkeit nach nicht Unmengen an Geld für Lizenzen ausgeben wollen. Somit ist die Befürchtung der Kritiker, dass Geld nur noch an große Verleger gezahlt wird und damit die Medienvielfalt erheblich beschnitten wird.
Die EU-Staaten haben jetzt rund zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. Ob das neue EU-Urheberrecht nun den Durchbruch und die faire Vergütung für die Werke von Kreativen oder aber doch das Ende der Meinungsfreiheit im Internet bedeutet, wird sich also schon bald zeigen.