Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Klage auf Zulassung des Volksbegehrens „Sechs Jahre Mietenstopp“ abgewiesen. Der Mieterverein München hatte in Bayern einen Volksentscheid darüber angestrebt, dass in den 162 Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten in den laufenden Verträgen die Wohnungsmieten sechs Jahre lang eingefroren werden. In Neuverträgen sollten höchstens die ortsüblichen Vergleichsmieten verlangt werden dürfen. Hinter dem Vorhaben standen unter anderem Mieterverein und Mieterbund, SPD und Linke.
Die Initiatoren sammelten zwar ausreichend Unterschriften für die Einberufung eines Volksbegehrens, das bayerische Innenministerium lehnte dieses aber wegen der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Freistaats ab.
Diese Position bestätigte das oberste bayerische Verfassungsgericht. Das Mietrecht sei Sache des Bundes, bayerische Volksbegehren seien nur für Landesgesetze zulässig. Vor diesem Hintergrund könne dahingestellt bleiben, ob die angestrebten Regelungen über die Mietpreisbegrenzung mit dem grundrechtlich geschützten Recht auf Eigentum vereinbar wären. Das Urteil könnte wegweisend sein – mit Folgen etwa für den Berliner Mietendeckel.
Nach Einschätzung des Verfassungsgerichtshofs in Bayern ist Mietrecht also Sache des Bundes. Aber was heißt das nun für den Mietendeckel in der Bundeshauptstadt?
In Berlin trat am 23. Februar der Mietendeckel in Kraft. Damit sind die Mieten für Millionen Wohnungen in Berlin auf dem Stand vom Juni 2019 nicht nur gedeckelt, sondern auch eingefroren und teilweise sogar abgesenkt. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten.
Politisch sowie juristisch ist das zugrunde liegende Gesetz hochumstritten, weshalb sogenannte Normenkontrollklagen bei den Verfassungsgerichten auf Landes- und Bundesebene bereits anhängig sind. Es geht dabei zwar auch um materielle Fragen wie die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in das Eigentum, aber Hauptstreitpunkt ist auch hier die Frage, ob das Land Berlin überhaupt die Gesetzgebungskompetenz für den Mietendeckel hat.
Ob ein Mietenstopp auf Länderebene zulässig ist, wird das Bundesverfassungsgericht im Fall des Berliner Mietendeckels also bald noch feststellen. Die Berliner CDU und FDP sehen in dem bayerischen Urteil jedenfalls schon einen Fingerzeig, wie das Bundesverfassungsgericht urteilen wird. Sollte der Berliner Mietendeckel aus Kompetenzgründen tatsächlich gekippt werden, wäre dann ein Bundesmietendeckel ein wichtiges Thema im anstehenden Wahlkampf für die im Herbst 2021 geplante Bundestagswahl.
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Foto by Jo Panuwat D/Shutterstock