Pünktlich zum Wintersemester und Schuljahr 2020/2021 gibt es neue BAföG Regelungen für Schüler und Studierende. Diese dürfen sich über eine Erhöhung der BAföG-Höchstsätze und Vermögensfreibeträge um gut 2 Prozent freuen.
Wie üblich variieren die Beiträge nach der momentanen Wohnsituation. So steigt der Höchstsatz für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen von 853 Euro im Monat auf 861 Euro. Schüler erhalten abhängig von der jeweiligen Schulart bis zu 794 Euro.
Lebt man noch bei seinen Eltern daheim, so fallen die Höchstsätze geringer aus. Eine Steigerung lässt sich aber auch hier verzeichnen. Für Studierende, die noch daheim wohnen, steigt der Höchstsatz von 583 Euro im Monat auf 592 Euro. Für Schüler von 548 auf 557 Euro.
Anpassung des Vermögensfreibetrags
Nicht nur Höchstsätze, auch der Vermögensfreibetrag steigt mit an. Der BAföG-Höchstsatz wird nicht wie in der Vergangenheit bereits ab 7.500 Euro, sondern erst ab 8.200 Euro reduziert. Berücksichtigt wird der Vermögensfreibetrag erst ab einem monatlichen Nettoeinkommen der Eltern von 1.890 Euro. In der Vergangenheit lag dieser Betrag bei 1.835 Euro. Die neuen Regelungen begünstigen also Familien, Studierende und Schüler. Vor allem bedeutet es eines: Mehr finanzielle Mittel zu günstigeren Bedingungen.
Neuerungen des Aufstiegs-BAföG zur Förderung von Fortbildungsabschlüssen
Wer Neues lernen möchte, der kann sich über eine Förderung durch das AFBG, dem Aufstiegs-BAföG freuen. Das AFBG ist eine attraktive Aufstiegsförderung, welche unabhängig des Alters den Aufstieg über drei Fortbildungsstufen hinweg fördert. Zum 1. August 2020 wurde das Aufstiegs-BAföG attraktiver gemacht.
Leistungsverbesserungen kompakt
Die wohl ausschlaggebendste Verbesserung findet sich bei den Regelungen zu den Unterhaltskosten: Wo in der Vergangenheit nur teilweise bezuschusst wurde, gilt ab dem 1. August ein Vollzuschuss in Höhe von bis zu 892 Euro Unterstützung zum Lebensunterhalt.
Auch die Zuschüsse für die Fortbildungskosten wurden erhöht. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (inkls. Meisterstück) liegt die Bezuschussung nun bei 50 Prozent. Der restliche Betrag wird durch ein zinsgünstiges Darlehen gedeckt. Für das erfolgreiche Bestehen der Prüfung erfolgt ein Darlehenserlass von 50 Prozent. Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen sogar vollständig erlassen.
Alleinerziehende erhalten einen einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro. Beim Unterhaltsbeitrag liegt der allgemeine Vermögensfreibetrag bei 45.000 Euro. Je zusätzlichem Kind erhöht sich der Betrag um 2.300 Euro. Die Altersgrenze für Kinder liegt bei 14 Jahren.
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