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Zum Jahreswechsel gab es etliche Gesetzesänderungen und neue Regelungen in Deutschland. Wir haben die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
1. Kassenbon-Pflicht
Ab dem 1. Januar 2020 gilt die Ausdruckspflicht für Kassenbons. Dadurch will die Bundesregierung Steuerbetrug durch manipulierte Ladenkassen bekämpfen.
Zwar kann der Kunde weiterhin den Kassenzettel ablehnen, allerdings ist der Kassierer trotzdem dazu verpflichtet den Zettel auszudrucken. Das gilt nicht nur für Supermärkte, sondern auch für Bäcker oder Eisdielen. Die Folge: Mehrkosten und eine Menge Müll.
2. Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2020 um 16 Cent gestiegen. Ab Januar müssen Arbeitgeber mindestens 9,35 Euro brutto pro Stunde bezahlen – statt wie bisher 9,19 Euro.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt jedoch weiterhin nicht für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, für Auszubildende sowie für Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit.
Auch viele Branchenmindestlöhne steigen, zum Beispiel im Elektrohandwerk, im Dachdeckerhandwerk oder in der Pflegebranche. Eine genaue Übersicht für alle Branchen finden Sie hier.
3. Günstiger Bahn fahren**
Die Bundesregierung hat sich auf ein Klimapaket verständigt, das eine Mehrwertsteuerreform enthält. Hierdurch reduziert sich der Mehrwertsteuersatz auf Bahntickets von 19 Prozent auf 7 Prozent. Die Deutsche Bahn wird dies 1:1 an die Fahrgäste weiterreichen.
Damit erhalten Sie den Sparpreis der Deutschen Bahn bereits ab 17,90 Euro. Mit einer BahnCard können Sie sich ein Ticket sogar bereits ab 13,40 Euro sichern.
4. Kinderzuschlag
Familien mit niedrigem Einkommen können auf mehr staatliche Leistungen hoffen. Der Kinderzuschlag ist bereits am 1. Juli 2019 von 170 Euro auf bis zu 185 Euro pro Monat und Kind gestiegen. Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung zum Kindergeld. Nun ist zum 1. Januar 2020 die Höchst-Einkommensgrenze für den Zuschlag entfallen. Anstatt das der Zuschlag ab einem bestimmten Einkommen künftig einfach wegfällt, wird er nur gekürzt, wenn Eltern die Höchstgrenze des Gehalts gering übersteigen.
Auch das Mittagessen und Schülerfahrkarten sollen kostenfrei zugänglich gemacht werden. Der Betrag für Schulbedarf steigt von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr.
5. Wohngeld
Wer Arbeit hat, aber nur wenig Geld verdient, kann einen Mietzuschuss, das Wohngeld, beantragen. Die Wohngeldbeträge wurden zum Jahreswechsel von der Bundesregierung um etwa 30 Prozent angehoben. Zudem soll das Wohngeld künftig automatisch alle zwei Jahre an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst werden.
6. Mehr Arbeitslosengeld
Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung bekommen mit dem neuen Jahr ebenfalls mehr Geld. Allerdings werden nicht nur Erwachsenen 1,88 Prozent mehr ausgezahlt, auch Kinder und Jugendliche bekommen mehr.
7. Neue Kleinunternehmergrenze
Ab 2020 gelten alle, die im Vorjahr nicht mehr als 22.000 € Umsatz gemacht haben als Kleinunternehmer. 2019 lag die Grenze noch bei 17.500 €.
8. Wiedereinführung der Meisterpflicht
Wer einen Betrieb führen möchte, braucht ab 2020 wieder einen Meisterbrief. Das gilt für die nachfolgenden zwölf Handwerke: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rolladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Raumausstatter, Glasveredler, Orgel- und Harmoniumbauer, Schilder- und Lichtreklamehersteller.
9. Diesel-Fahrverbote werden ausgeweitet
Bislang gibt es Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in Berlin, Hamburg, Darmstadt und Stuttgart.
Nun drohen in zahlreichen weiteren Städten Fahrverbote. Nach einer Liste des ADAC könnten künftig auch Bonn, Dortmund, Frankfurt, Köln und Mainz betroffen sein.
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