P&R- Milliardenskandal hat nun auch politische Konsequenzen

Bild: © HesselVisser/Pixabay.com

 

 

Der Skandal um den Containeranbieter P&R hat mit seiner nie dagewesenen Dimension nun auch politische Konsequenzen. Am 15.08.19 wurde in einer Pressekonferenz ein Maßnahmenkatalog vorgestellt, mit dem Missbrauch in diesem Ausmaß zukünftig verhindert oder zumindest erschwert werden soll. Einige Regelungen haben das Potenzial, erdbebenartige Erschütterungen auszulösen. Am Ende wird die genaue Formulierung der Gesetzesänderungen entscheidend sein, ob es wirklich zu nennenswerten Verbesserungen kommt.

Maßnahmenpaket: Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz haben sich auf ein Maßnahmenpaket zur Stärkung des Anlegerschutzes verständigt. Im Einzelnen geht es um folgende Maßnahmen: 

  • Unvollständige Prospekte: Die Änderung im Vermögensanlagengesetz hat in der Praxis fast keine Relevanz. Denn bisher gab es unvollständige Verkaufsprospekte, wie sie bei dem Skandalfall P&R verwendet wurden, so gut wie nicht. Trotzdem war die Abschaffung dieser von vorne herein unsinnigen Möglichkeit der Prospektierung konsequent.
  • Blind-Pools: Die Maßnahme mit den größten Auswirkungen dürfte das Verbot von Blind-Pool-Konstruktionen für Privatanleger sein. Hierbei stehen die konkreten Investments, die mit dem einzusammelnden Anlegerkapital getätigt werden sollen, noch nicht fest. Ein Anleger kann beispielsweise nicht prüfen, ob ein Ankauf frei von Interessenskonflikten erfolgt.
  • Beaufsichtigte Vermittler: Es ist konsequent, den Eigenvertrieb durch Anbieter einer Vermögensanlage zukünftig zu verbieten. Das ist vergleichbar mit einem Verbot eines Pharmaherstellers, seine rezeptpflichtigen Medikamente nicht frei an Kunden verkaufen zu dürfen.
  • Rechnungslegung: Eine Auskunftsbefugnis der Finanzaufsicht BaFin in Bezug auf die Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften zu schaffen, kling gut und ist sinnvoll.
  • Mittelverwendungskontrolle: In den 90er-Jahren war es Branchenstandard, einen Mittelverwendungskontrolleur einzuschalten. Wie andere sinnvolle Standards wird das heute allerdings nicht mehr gelebt. Folglich macht eine gesetzliche Vorgabe absolut Sinn.
  • Produktinterventionen: Wenn der Gesetzgeber die konsequente Nutzung bestehender Vorschriften einfordert, dann räumt er damit die bisherige „Nichtanwendung“ ein. Echte Verbote von Produkten gab es in der Praxis bisher so gut wie nie.
  • Registrierte KVGs: Die bisher aufgeführten Maßnahmen betreffen das Vermögensanlagengesetz. Davon abweichend gibt es seit 2013 die voll regulierten geschlossenen Fonds, die gemäß Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) nur durch Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs) aufgelegt werden dürfen. Dazu ist eine Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin notwendig.
  • Vermittleraufsicht: Ab 2021 ist die Übertragung der Aufsicht von der lokalen Industrie-/Handelskammer auf die BaFin geplant. Ein richtiger und wichtiger Schritt.
  • Verbraucherbildung: Die mangelhafte Bildung von Deutschen in Bezug auf Finanzwissen ist längst kein neues Thema. Folglich ist die Absicht, durch zusätzliche Angebote über Finanzthemen zu informieren, natürlich positiv.

Meinung des Qthority-Experten: Der vorgeschlagene Maßnahmenkatalog ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings ist es ganz entscheidend, dass die Regeln zur Verbesserung des Verbraucherschutzes wirkungsvoll formuliert werden. Außerdem sollten die Themen noch um einige Aspekte erweitert werden, um wirklich eine umfassende Verbesserung zu erreichen. Es geht nicht um die völlige Abschaffung dieser Anlageformen. Ziel sollte eine wirksame Eingrenzung des Missbrauchspotenzials sein.

Lesen Sie den ganzen Artikel des Qthority Experten hier: https://www.investmentcheck.de/?nv=5814

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