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Im September 2018 wurde Heinz Roth festgenommen und saß in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft München hatte Anklage gegen den Gründer der P&R-Gesellschaften erhoben. Ihm wurde gewerbsmäßiger Betrug in 414 Fällen, darunter 88 Fälle mit Verursachung eines Schadens großen Ausmaßes und Steuerhinterziehung in 12 Fällen vorgeworfen.
Die strafrechtliche Aufarbeitung um die Insolvenz des Containervermieters P&R fällt überwiegend aus. Das Landgericht München I teilte am 2019-07-11 mit, dass der Firmengründer und Kopf des P&R-Konzerns, Heinz Roth, verhandlungsunfähig krank sei.
Die Große Wirtschaftskammer geht nach einem gerichtsärztlichen Gutachten davon aus, dass der Geschäftsmann so schwer erkrankt ist, dass er nicht wieder gesunden, sondern dauerhaft verhandlungsunfähig bleiben wird. Die Münchner Staatsanwaltschaft teilt diese Einschätzung: „Wir haben keine Einwände gegen die Entlassung aus der U-Haft“, sagte eine Sprecherin der Ermittlungsbehörde auf Anfrage. Welcher Art Roth’s Krankheit ist, teilte die Justiz nicht mit. Üblicherweise verzichten die Gerichte aber nur auf einen Strafprozess, wenn ein Angeklagter unheilbar krank ist.
Die bayerische Justiz verzichtet deshalb auf den Strafprozess. Der Haftbefehl gegen den 76-jährigen wurde aufgehoben und er aus der Untersuchungshaft entlassen.
Der Geschäftsmann ist die Schlüsselfigur des möglicherweise größten Betrugsfalls der deutschen Nachkriegsgeschichte, der Schaden könnte zwischen 2,5 und 3 Milliarden Euro liegen.
Viele Anleger sind verunsichert, was das genau für deren Forderungen bedeutet.
Hier gibt es Entwarnung: Das vorzeitige Ende der strafrechtlichen Aufarbeitung hat keinen Einfluss auf das Insolvenzverfahren. Insolvenzverwalter Michael Jaffé hofft, bis Ende 2021 insgesamt 560 Millionen Euro sichern zu können – und in den Folgejahren noch weitere Beträge. Eine erste Abschlagzahlung ist für nächstes Jahr in Aussicht gestellt.