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Im hessischen Heusenstamm sitzen eine Reihe von Firmen, die Goldgeschäfte im ganz großen Stil abwickeln. Dazu gehört die PIM Gold- und Scheideanstalt, die PGD Premium Gold Deutschland und die Merlin Gold. Der jährliche Umsatz soll bei 100 Millionen Euro liegen.
Geschäftsmodell. Ein Vertriebsleitfaden beschreibt in Kurzform den Ablauf eines Verkaufsgespräches: Handel mit Gold, Goldsparpläne und -Einmalanlagen sowie Verzinsung mit einer Art „Bonusgold“. Gramm beim Bonusgoldkauf Plus (BGK+) kostete letzte Woche bei PIM gut 52 Euro, während am Markt der Preis umgerechnet pro Gramm bei rund 38 Euro lag. Klar, es muss neben dem Bonusgold ja auch eine sehr vielschichtige Vertriebsstruktur finanziert werden. Vermittler können vom Repräsentanten, zum Teamleiter, zum Gruppenleiter, zum Verkaufsleiter, zum Bezirksleiter, zum Vertriebsmanager, zum Vertriebsleiter und zum Direktionsleiter aufsteigen. Am Ende gibt es beispielsweise für einen Vertrag mit 10.000 Euro Einmalzahlung und 100 Euro Monatsrate eine Provision 1.800 Euro (BGK+).
Namensstreit. Im November 2018 entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-03 O 33/18), dass sich die PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH aus Heusenstamm nicht mehr als Scheideanstalt bezeichnen darf. Die anfänglich von der PIM eingelegte Berufung hat sie zwischenzeitlich zurück genommen. Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, der ein anderes Goldhandelsunternehmerin als Klägerin vertrat, hat noch mehr Punkte durchsetzen können: „Auch die anderen Schwindeleien der Beklagten, sie sei Deutschlands größtes Goldportal, sie sei weitaus günstiger als Banken und andere Goldhändler und sie würde zweimal im Jahr eine externe und unabhängige Prüfung der Gesamtmenge der im Tresor befindlichen Goldbarren und Altgoldgegenstände vornehmen lassen, obwohl eine solche Prüfung in Wahrheit gar nicht stattfand, stellten unlautere irreführende Werbung durch die Beklagte dar.“ Julius Leineweber sieht das allerdings ganz anders. Auf Anfrage erklärte er: „Es gibt in der Tat einen in Frankfurt anhängigen Rechtsstreit, der derzeit jedoch noch nicht abgeschlossen ist. Der mögliche Ausgang hat allerdings mit zunehmender Verfahrensdauer an Bedeutung verloren, da die Namensgebung im Fluss ist.“ Merkwürdig, wenn der PIM-Anwalt schon Mitte Mai das OLG Frankfurt über die Rücknahme der Berufung informierte.Die heutige PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH trägt diesen Namen seit Ende 2014. Davor hieß sie PIM Handelsgesellschaft und davor PIM Vertriebsgesellschaft. Bis Ende 2014 trug den Namen PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH die heutige Merlin Gold GmbH.
Staatsanwaltschaft. Schon Ende 2018 bestätigte die Staatsanwaltschaft Darmstadt, dass es Ermittlungen gibt: „Ich kann Ihnen dazu mitteilen, dass die Ermittlungen in dem genannten Verfahren wegen des Vorwurfs des Betruges andauern. Inwieweit weitere Strafvorschriften betroffen sind, ist Gegenstand der fortdauernden Ermittlungen. Es kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgesehen werden, in welcher Weise das Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden wird. Die Namen der Beschuldigten kann ich Ihnen aus Gründen des Datenschutzes leider nicht nennen oder bestätigen.“ Auch aktuell bestätigt Oberstaatsanwalt Robert Hartmann, dass die Ermittlungen andauern: „Das Polizeipräsidium Südhessen ist weiter mit dem Vorgang befasst.“ Damit ist die Ende 2018 geäußerte Rechtfertigung, wonach die Ermittlungen bald eingestellt werden würden, wohl obsolet. Aber auch aktuell sollen die Anschuldigungen auf Falschbehauptungen durch einen Wettbewerber beruhen: „Das Gold der Kunden wird getrennt vom Betriebsvermögen der PIM -Gold und Scheideanstalt aufbewahrt. Gegenüber der Staatsanwaltschaft wurde bereits der Beweis erbracht, dass keine Fehlbestände vorliegen.“
Jahresabschlüsse. Unabhängig von diesen Vorwürfen sollten Anleger sich unbedingt erkundigen, warum seit Jahren kein aktueller Jahresabschluss für die PIM Gold- und Scheideanstalt veröffentlicht wird. Als letzter Abschluss ist die Version für 2015 verfügbar. Damals hat Mesut Pazarci als Geschäftsführer Verbindlichkeiten von gut 20 Millionen Euro ausgewiesen. Eine Gewinn- und Verlustrechnung ist in der veröffentlichten Version nicht enthalten. Weder für 2016 noch für 2017 gibt es aktuellere Zahlen. Ähnliches gilt für die Premium Gold Deutschland GmbH, die wenigstens den Jahresabschluss 2016 veröffentlichte. Dieser weist aber einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von knapp zwei Millionen Euro aus. Diese Verzögerungen geben massiv Anlass zur Sorge. Dabei kann die Antwort von Julius Leineweber auch nicht wirklich beruhigen: „Wir arbeiten mit einem hochmotivierten Team intensiv daran, unsere IT neu aufzustellen. Wie bei allen IT-Projekten gibt es immer mal Verzögerungen. Sobald der Prozess abgeschlossen ist werden wir mit den Resultaten zunächst an unsere Kunden und dann an die Öffentlichkeit herantreten.“
BaFin. Im Hinblick auf eine mögliche Prospektpflicht der Goldgeschäfte gab es offenbar bereits vor Jahren Schriftverkehr mit der Finanzaufsicht. Angeblich ging die BaFin auch Kundenbeschwerden gegen die PIM und die PGD nach. Im BaFin-Journal von Dezember 2018 fand sich dann der Hinweis, dass Anhaltspunkte für einen fehlenden Verkaufsprospekt bestehen. Das betraf das Kinder Gold Konto von PIM. Zwischenzeitlich ist die dazugehörige Meldung allerdings von der BaFin-Homepage verschwunden. Julius Leineweber hat Ende 2018 auf Anfrage mitgeteilt, dass Seitens der BaFin nur Formulierungen zu einem Nebenprodukt kritisiert wurden, die durch eine redaktionelle Änderung beseitigt werden kann. Angesichts der gelöschten BaFin-Warnung scheint das zu stimmen.
Loipfinger’s Meinung. Wenn eine Firma, die Millionenumsätze mit Anlegerkapital macht, ihre Buchhaltung nicht im Griff hat, dann kann das eine unentschuldbare Schlamperei sein oder vielleicht auch auf Stress mit dem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer hinweisen. In Verbindung mit einem nicht nachvollziehbaren Geschäftsmodell, den wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten und den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft kann nur gewarnt werden. Auch solche Provisionssysteme mit zig Stufen und horrenden Vergütungen bei eigentlich margenschwachen Goldgeschäften sind nicht gerade etwas, auf das Anlegern vertrauen können. Bei PIM, PGD und Merlin Gold ist absolute Vorsicht angesagt.