Sind Raser Mörder?

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Aktuell wird in der juristischen Fachwelt gleichermaßen wie in der Öffentlichkeit eine Frage besonders kontrovers diskutiert: Sind Raser Mörder?

Sachverhalt

Im Februar 2017 wurden zwei Männer vom Landgericht Berlin wegen Mordes verurteilt, nachdem sie mit ihren Sportwägen ein Autorennen in der Berliner Innenstadt veranstalteten, mehrere Kreuzungen und rote Ampeln ignorierten und dabei kurz nach Mitternacht einen Jeep mit 160 km/h rammten. Der Jeep wurde 70 Meter weit geschleudert; laut Sachverständigen sah der Unfallort wie ein Trümmerfeld aus, das sonst nur von Unfällen auf Autobahnen und Schnellstraßen bekannt sei. Der 69-jähriger Fahrer des Jeeps starb am Tatort.

Erstes Urteil

Das Berliner Landgericht verurteilte die Täter wegen Mordes, stufte die Fahrzeuge dabei als gemeingefährliche Mittel ein und setzte Vorsatz bei den Tätern voraus, da sie billigend in Kauf nahmen einen anderen Menschen zu töten.

Sind Raser wirklich Mörder?

Wer einen anderen Menschen tötet, wird wegen Totschlag bestraft, §212 StGB. Damit ein Totschlag zum Mord wird, müssen sogenannte Mordmerkmale wie z.B. Habgier, Heimtücke oder andere „niedrige Beweggründe“ vorliegen. Handelt der Täter ohne Vorsatz, ist ihm lediglich fahrlässige Tötung vorzuwerfen. Der Strafrahmen sieht hierbei eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre oder eine Geldstrafe vor.

Handeln Raser vorsätzlich?

Nimmt es ein Raser wirklich in Kauf, einen anderen Menschen zu töten? Will er sich dabei selbst in Lebensgefahr bringen und sogar das Leben der Freundin auf dem Beifahrersitz riskieren?

Die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit ist schwierig, die Folgen erheblich. Es gibt jedoch einen wesentlichen Unterschied: Fahrlässig handelt, wer unachtsam ist und die mögliche Folge (den Tod) gar nicht will und deshalb auf ihren Nichteintritt vertraut. Vorsätzlich hingegen handelt, wer sich mit dem möglichen Eintreten des Todes abgefunden hat.

Vor der Einführung des § 315d Strafgesetzbuch, welcher illegale Straßenrennen unter Strafe stellt, wurden diese nur als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet. Kamen Menschen zu Tode, wurde gemäß § 222 StGB wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Dies wollte das Landgericht so nicht hinnehmen:

Raser sollten als Mörder bestraft werden. Die Täter hätten keine Kontrolle mehr über ihre Wägen gehabt, in der Berliner Innenstadt seien besonders am Ku‘Damm auch nachts immer viele Menschen unterwegs, und sowieso kannten die Raser die Folgen ihres Verhaltens für andere Verkehrsteilnehmer. Das alles taten sie nur, um das Rennen zu gewinnen. Raser seien also Mörder, da sie aus niedrigen Beweggründen den Tod anderer in Kauf nahmen.

Das neue Urteil

Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Die höchsten deutschen Strafrichter werden auch in zwei weiteren Raser-Verfahren feststellen, ob in solchen Fällen grundsätzlich ein Mord vorliegt.

Falls der BGH die Abgrenzung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz, besonders den umstrittenen Schluss vom Wissen auf das Wollen neu definiert, schreibt er Geschichte.

Wir gehen davon aus, dass dies nicht passiert. Die Raser vom Ku’Damm haben durch ihr Verhalten einen anderen Menschen getötet. Unentschuldbar – wegen eines dämlichen Autorennens solche Risiken einzugehen und solches Leid zu verursachen. Sie haben dies jedoch nicht getan, um das Rennen zu gewinnen.

Eine Fahrlässige Tötung nach § 222 StGB anzunehmen sieht bis zu 5 Jahre Haft vor, Totschlag nach § 212 StGB bis zu 10 Jahre.

Das Urteil des BGH wird am 1. März 2018 erwartet. Die Entscheidung sendet ohne Zweifel ein starkes Signal an die Raser-Szene.

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