Eine Grippe oder doch kein Urlaub bekommen. Manchmal können unliebsame Vorfälle das schon lange geplante Konzert oder das Fußballspiel ins Wasser fallen lassen. Doch meist waren die Tickets teuer. Sie einfach verfallen zu lassen ist ärgerlich. Welche Möglichkeiten bieten sich an?
Kann ich den Online-Ticketkauf widerrufen?
Als Verbraucher steht Ihnen beim Online-Kauf oder Bestellungen per Telefon bei einem gewerblichen Anbieter in vielen Fällen ein 14- tägiges Widerrufsrecht zu.
Natürlich gibt es auch einige Ausnahmen: So kann etwa der Kauf von Zeitungen oder Zeitschriften über das Internet nicht widerrufen werden. Auch leicht verderbliche Lebensmittel und Ware, die nach Kundenwünschen angefertigt wurde, ist vom Widerruf ausgeschlossen.
Auch zum Kauf von Online-Tickets gibt es eine gesetzliche Ausnahme: § 312g Abs. 2 Nr. 9 des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt, dass kein Widerrufsrecht für Verträge im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht. Allerdings gilt dies nur, wenn im Vertrag ein bestimmter Termin oder abgrenzbarer Zeitraum für die Leistungserbringung vereinbart wurde. Wenn Sie also online ein Ticket für ein bestimmtes Fußballspiel gekauft haben, können Sie dieses auch nicht mehr zurückgeben.
Kann ich die Eintrittskarten – sogar zu einem höheren Preis – weiterverkaufen?
Typische Juristenantwort: Es kommt darauf an.
Der Bundesgerichtshof hat sich 2008 in einem Urteil mit dem Weiterverkauf von Eintrittskarten beschäftigt und bestätigt, dass Käufern, die das Ticket zum privaten Gebrauch erworben haben, der Weiterverkauf nicht verboten werden kann .
Es ist Ihnen sogar darüber hinaus gestattet, dies gewinnbringend zu tun: Selbst das Zehnfache des originalen Kartenpreises ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln möglich. Der Verkauf stellt kein Wucher dar, da keine Notlage ausgenutzt wird.
Diese Vorgehensweise wird von den jeweiligen Veranstaltern natürlich nicht gerne gesehen: Es werden dazu regelmäßig noch AGB Klauseln eingefügt, gemäß derer ein Weiterkauf nicht gestattet sein soll. Gedroht wird dazu gerne auch noch mit hohen Vertragsstrafen. Zwar dürfen die Ticket-Verkäufer eine Weiterveräußerung unter bestimmten Umständen verbieten. Ein generelles Weiterverkaufsverbot benachteiligt den privaten Käufer im Ergebnis aber in unangemessener Art und Weise und ist deshalb unwirksam. Demnach sind die angedrohten Sanktionen ebenfalls unwirksam.
Jedoch gibt es auch hier einiges zu beachten:
Wenn Sie öfter Tickets über das Internet weiterverkaufen, kann dies schnell problematisch werden: Denn der Verkäufer kann durch AGB den Weiterverkauf gegenüber gewerblichen Weiterverkäufern wirksam verbieten. Dabei ist die Grenze zwischen gewerblichen und privaten Weiterverkauf schwammig und die Frage, wann man in den gewerblichen Bereich fällt, kann nicht genau beantwortet werden. Aber besonders dann, wenn wiederholt ähnliche Tickets angeboten werden und zudem eine Gewinnerzielungsabsicht zu erkennen ist, d. h. die Karten über dem normalen Preis verkauft werden, ist Vorsicht geboten. Auch ohne Gewerbeschein gelten Sie dann schnell nicht mehr als privater Verkäufer!
Ebenso gibt es eine Ausnahme bei personalisierten Tickets : Diese lassen sich nicht weiterverkaufen, da der nicht auf der Karte vermerkten Person zu Recht der Zutritt verwehrt werden kann. Meist kann man in diesen Fällen jedoch gegen eine Gebühr veranlassen, die Eintrittskarten vom Veranstalter auf andere Personen umschreiben zu lassen.
Ich habe ein Ticket bei eBay gekauft – Kann mir der Eintritt verwehrt werden?
Oft versuchen die Veranstalter auch, durch die AGB den Zweiterwerber zu maßregeln, indem ihm beispielsweise der Zugang verwehrt bleiben soll. Jedoch entfalten die AGB immer nur Wirkung gegenüber dem unmittelbaren Vertragspartner und nicht gegenüber Dritten, so dass auch dieses Verbot unwirksam ist. Der Eintritt kann damit nicht verwehrt werden. Ausnahme hier ist aber wieder das personalisierte Ticket.
Jedoch ist auch hier Vorsicht geboten: Wenn das Konzert Ihrer Lieblingsband schon ausverkauft ist und Sie sich trotzdem noch ein Ticket sichern wollen, sollten Sie beim Ticketkauf immer sehr aufmerksam sein.
Es besteht nicht nur die Gefahr, ein maßlos überteuertes Ticket zu kaufen, auch kann es passieren, dass das Ticket gefälscht ist und Sie vor der Tür bleiben müssen: Trotz Bezahlung haben Sie dann nämlich keinerlei keine Rechte gegenüber dem Veranstalter.
Auch gefährlich kann es werden, wenn dadurch persönliche Daten an Betrüger gelangen: Über Facebook wollte eine junge Frau Konzert-Tickets kaufen. Die Betrüger verlangten dazu eine Kopie ihres Ausweises. Tickets hat sie nie erhalten, dafür aber genug Beschwerden von Betroffenen, die sich durch die junge Frau betrogen fühlten: Die Ausweiskopie wurde für den betrügerischen Kauf von Konzertkarten genutzt.