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In Sachen PIM-Gold arbeitet der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja von Eisner Rechtsanwälte mit Hochdruck an den Gutachten zur Insolvenzeröffnung. Diese dürften Ende November fertig sein, so dass Anfang Dezember mit einer offiziellen Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Gericht zu rechnen ist. Bis dahin können Anleger erst einmal nichts tun, auch wenn ehemalige Vermittler nun zeitlichen Druck ausüben, wonach angeblich dringend Handlungsbedarf bestehen würde.
Fakten. Auf Anfrage teilte der vorläufige Insolvenzverwalter mit, dass die Verfahrenseröffnung bei der PIM Gold GmbH voraussichtlich Anfang Dezember erfolgen wird. Bis dahin haben Anleger keinen dringenden Handlungsbedarf. Ob es die von manchen ehemaligen Vermittlern in den Raum gestellte Fristen per Ende November gibt, antwortete der Sprecher des vorläufigen Insolvenzverwalters offiziell: „Nein, zumindest existiert keine solche insolvenzspezifische Ausschlussfirst. Die Gläubiger können im Augenblick auch noch gar keine Forderungen anmelden. Die ist erst nach Eröffnung des Verfahrens möglich.“
Keine Aus- oder Absonderungsrechte. In dem vom früheren PIM-Vertrieb verschickten Anschreiben an geschädigte Anleger ist zu lesen: „Wie wir Ende lt. Woche von der der Rechtsanwaltskanzlei Pforr der IG PIM GOLD erfahren haben besteht Handlungsbedarf zu der vom Anwalt herausgearbeiteten Sachlage, um die bestmögliche Sicherung Ihrer Vermögenswerte zu gewährleisten.“ Hierbei geht es offenbar um Aus- beziehungsweise Absonderungsrechte, die Anleger eventuell geltend machen können. Dr. Thomas Pforr hat auf Anfrage dazu nicht geantwortet. Metoja hat die Möglichkeit zwar eingeräumt, aber ganz stark eingeschränkt. Danach könnte das der Fall sein, wenn „ein konkretes, d.h. individualisierbares Stück Gold eingelagert werden sollte. Hinzukommen muss allerdings, dass PIM Gold dies auch vereinbarungsgemäß getan hat, der Gegenstand noch vorhanden ist und dem Eigentümer eindeutig zugeordnet werden kann.“ Damit dürfte für fast alle Anleger keine Chance auf Aus- oder Absonderungsrechte bestehen. Denn die bei Loomis eingelagerten Goldbestände wurden nicht nach Kundennamen oder Kundenummern separiert, sondern einfach nur nach der Stückelung sortiert und gestapelt. Eine eindeutige Zuordnung scheidet hier aus.
IG PIM-Gold. In dem Vermittleranschreiben wird einleitend festgestellt: „bislang haben wir noch keinen Eingang Ihrer Unterlagen mit dem Beitritt zu IG PIM GOLD feststellen können.“ Deshalb wollte investmentcheck von Rechtsanwalt Thomas Pforr wissen, woher dies ein Vermittler wissen kann. Wird hier der Datenschutz mit Füssen getreten? Oder liegt es an den Mitvorständen bei der IG PIM-Gold, die neben Pforr aus dem früheren Vermittlerumfeld stammen sollen? Auf Anfrage antwortete Pforr dazu nicht. Er wollte auch nicht sagen, wer neben ihm noch bestellte Vorstände bei der IG PIM-Gold sind.
Türkei. Eine der ersten Aktionen der IG PIM-Gold war, mit einer Detektei in der Türkei nach Gold suchen zu lassen. Grundsätzlich könnte dies durchaus sinnvoll sein, da dort angeblich ein Teil der nicht mehr auffindbaren Bestände liegt. Aber offiziell ist der Insolvenzverwalter für die Einziehung sämtlicher Vermögenswerte zuständig. Dessen Aufgabe ist es, möglichst viel des Vermögens zum Wohle aller Gläubiger einzusammeln und dann über die sich daraus ableitende Insolvenzquote später auszuschütten. Seit der letzten Meldung, über die investmentcheck exklusiv vorab berichtete (Mehr Gold vorhanden), gibt nach aktueller Auskunft des Insolvenzverwalters keine neuen Erkenntnisse. Bezüglich der angekündigten Nachforschungen von Pforr hat der Insolvenzverwalter nichts gehört.
Loipfinger’s Meinung. Die Akquise von Mandanten ist völlig legitim und verständlich. Dies gilt auch für die Gründung einer Interessensgemeinschaft. Zweifelhaft wird es aber dann, wenn die Vorstände der Interessensgemeinschaft nicht bekannt gemacht werden. Wer ist dies und welche Rolle haben diese bei dem Anlageskandal gespielt? Ein unseriöser Zeitdruck steigert die Bedenken ebenso wie die Vermittlung einer unseriösen Hoffnung auf Aus- oder Absonderungsrechte. Wird der Datenschutz missachtet, um die Mitglieder- und Mandantenakquise zu unterstützen? Klar, die Informationen kommen durch ehemalige Vermittler von PIM-Gold und nicht von der Interessensgemeinschaft selbst. Da sich Rechtsanwalt Pforr allerdings nicht davon distanziert, ist er dafür mitverantwortlich.