Jeden Tag werden neue wirtschaftliche Hilfeleistungen von Ländern und dem Bund im Rahmen der aktuellen Corona Krise angekündigt. Dabei scheint es zwischen allen Beteiligten einen Überbietungswettbewerb zu geben, wer die höchste Zahl für Unterstützungsmaßnahmen aufruft.
Nun gibt es erste konkrete Beschlüsse.
Aber welche Unterstützung kommt tatsächlich bei den Betroffenen an, auf welche Weise erfolgt es und wie kommen Sie an das Geld?
Hier stehen wir Ihnen für diese Fragen und weitere Unterstützung zur Verfügung.
Es gibt viele Vorteile im Föderalismus, aber einen gravierenden Nachteil: Am Ende setzt jeder seine eigenen Interessen durch. Jedenfalls bei den Ländern und Kommunen gibt es unterschiedlichste Zuständigkeiten (wenn es überhaupt schon klare Zuständigkeiten gibt) und wir befürchten, dass auch das Verfahren um entsprechende Hilfsmaßnahmen zu erhalten, regional unterschiedlich ausgestaltet sein wird.
Es zeichnet sich bereits ab, dass ein Großteil der Gelder als Darlehen über die Hausbanken bereitgestellt werden sollen und die KFW bis zu 90% des Risikos übernehmen wird. Dies wird vielen von Ihnen nicht helfen, weil die Hausbanken an der Bearbeitung von KFW Darlehen erfahrungsgemäß wenig Interesse haben, sie aufgrund des verbleibenden Risikos trotzdem eingehend prüfen müssen und daher kaum in der Lage sein werden, massenhaft Anträge zu bearbeiten.
Weiterhin sollen Umsatzsteuerzahlungen zunächst erstattet und fällige Steuerzahlungen gestundet werden. Auch über Betriebsmittelkredite und Bürgschaften werden diskutiert.
Das Bundeskabinett hat in einer Sondersitzung am heutigen Montag Nothilfen im Umfang von rund 156 Milliarden Euro gebilligt, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern. Dieses historische Maßnahmenpaket soll auch Unternehmen vor dem Verlust der Existenzgrundlage durch die Krise bewahren, sodass sogar die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse zur Finanzierung der Pakete ausgesetzt wird.
Für Sie als Unternehmer und Gewerbetreibende werden damit vor allem zwei (mit den o.a. Einschränkungen drei) Maßnahmen und deren Ausgestaltung möglich:
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(Angeblich unbürokratische) Nicht rückzahlbare Zuschüsse
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Kurzarbeitergeld
( 3. KfW-Darlehen, die über die Hausbank ausgereicht werden )
Bei den Zuschüssen sieht es zum jetzigen Zeitpunkt danach aus, als ob es neben den Landeszuschüssen auch Bundeszuschüsse geben wird, die aber wohl alle über die Landesverwaltungen beantragt werden müssen.
Die beschlossenen Bundeszuschüsse sehen aktuell folgende Einmalzahlungen an Unternehmen vor:
- Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten sollen EUR 9.000 Euro für drei Monate erhalten
- Firmen mit bis zu zehn Vollzeitbeschäftigten sollen bis zu EUR 15.000 erhalten.
Die Beschlüsse des Kabinetts müssen noch vom Parlament gebilligt werden. Die Maßnahmen sollen bis Ende der Woche daher vom Bundestag und Bundesrat im Eilverfahren verabschiedet werden.
Derzeit gibt es bereits verschiedene Landesinitiativen.
So gibt es bspw. in Bayern folgende Zuschüsse für kleine Unternehmen, Freiberufler und Selbständige:
- Bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro
- Bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro
- Bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro
- Bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro
Ein ähnliches Programm hat Hamburg aufgesetzt. Hier gibt es (angekündigt für Mitte dieser Woche):
- 2.500 Euro (Solo-Selbständige)
- 5.000 Euro (weniger als 10 Mitarbeiter)
- 10.000 Euro (10 bis 50 Mitarbeiter)
- 25.000 Euro (51 bis 250 Mitarbeiter)
Andere Länder arbeiten an entsprechenden Regelungen.
Die zweite wesentliche Stütze für Sie ist die deutliche Erweiterung der Verfügbarkeit von Kurzarbeitergeld . Dieses ist ab sofort schon dann verfügbar, wenn nur 10% der Mitarbeiter von den Auswirkungen der „Corona-Krise“ betroffen sind.
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Bild von PIRO4D auf Pixabay