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„Das, was wir gemacht haben, war Betrug, ja“ antwortete VW-Chef Herbert Diess auf die Frage des TV-Moderators Markus Lanz in dessen Sendung im Juni auf die Frage, wie er den Diesel-Skandal nennen würde.
Nun stellen wir uns die Frage: „Welche rechtlichen Konsequenzen hat diese Aussage?“ Bekanntlich werden gegen VW (wie auch gegen andere Hersteller) Ansprüche wegen einer sogenannten „vorsätzlichen, sittenwidrigen Schädigung“ geltend gemacht. Einfach ausgedrückt, könnte man dies auch mit „Betrug“ umschreiben. Genau so nennt auch der VW-Konzernchef selbst das Verhalten seines Unternehmens: Betrug!
Volkswagen versucht nun, „zurückzurudern“ und lässt mitteilen, dass diese Aussage nicht „im rechtstechnischen“ Sinne gemeint war. Aha! Wir haben betrogen aber nicht „juristisch“ soll dann wohl die Aussage sein…
„Ist schon klar“, dachte sich nach dieser Aussage auch das Landgericht Oldenburg und führt in seinem Beschluss vom 2019-07-03, Az.: 6 O 1791/18 aus:
…Zumindest dürfte aus der Äußerung von Herrn Dr. Diess zu folgern sein, dass ihm interne tatsächliche Informationen vorliegen, die aus seiner Sicht die Schlussfolgerung rechtfertigen, es sei von Mitarbeitern der Beklagten über die Konformität der Abgasreinigungsanlage des Motors mit den europäischen Abgasregeln gezielt („vorsätzlich“) das KBA getäuscht worden…
LG Oldenburg, Beschluss vom 2019-07-03, 6 O 1791/18
All Denjenigen, die ein solches „Schummelauto“ des VW-Konzerns (VW, Audi, Skoda, Seat und auch Porsche) fahren oder bereits gekauft oder ein solches Fahrzeug gebraucht gekauft haben und sich bislang nicht dazu durchringen konnten, Ansprüche geltend zu machen, kann bei der derzeitigen Entwicklung nur dringend angeraten werden, nun aktiv zu werden.
Falls Ihr Euch bei der Musterfeststellungsklage beteiligt habt, die ein Zeitfenster von Jahren bei ungewissem Ausgang hat, ist dringend der Ausstieg aus dieser Klage bis spätestens 2019-09-30 zu empfehlen! Nur bis zu diesem Zeitpunkt kann man dort „aussteigen“ und Ansprüche individuell geltend machen.