Zwangsvollstreckung bei SPD und CDU gestoppt- Facebook begleicht offene Forderungen

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Ein Hamburger Rechtsanwalt hat kürzlich beantragt, Forderungen von Facebook gegen CDU und SPD zu pfänden, da das Social Media Unternehmen seinen eigenen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen war. Die beiden Regierungsparteien wurden dabei als Drittschuldner im Antrag herangezogen.

Nach neuesten Medienberichten und Anfragen bei Facebook ist das Unternehmen der Zahlungsforderung aber mittlerweile nachgekommen. Somit ist eine Pfändung vom Tisch.

Facebook kam der Aufforderung zu zahlen zuerst nicht nach

Nach zwei von dem Rechtsanwalt gewonnenen Verfügungsverfahren hatte er Gerichtskostenforderungen gegen Facebook gestellt, welche Facebook nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlt hatte.

Bei den beiden Gerichtsverfahren ging es um die Löschung eines Posts und die anschließende vorübergehende Sperrung des Facebook-Accounts eines Politikers. Bei der zweiten Klage handelte der Anwalt in eigener Sache, denn das Social Media Unternehmen löschte einen ihn beleidigenden Post nicht, und auch hier reagierten sie nicht auf den gerichtlichen angeordneten einstweiligen Verfügungen. Infolgedessen beantragte er beim Vollstreckungsgericht jeweils den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wegen Forderungen von Facebook gegen Dritte, damit die Parteien anstelle von Facebook an seinen Mandanten und sich zahlen müssen. Die Parteien hatten kostenpflichtig Werbung bei Facebook geschaltet. Durch den Zugang eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hätten SPD und CDU Auskunft über die Forderungen von Facebook geben und an Steinhöfel zahlen müssen.

Kampf gegen das NetzDG

Wieso der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sich gerade gegen die zwei Parteien richtet, wurde in der Presse damit begründet, dass diese das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erlassen hatten. Die Notwendigkeit für seine Mandanten gegen Facebook gerichtlich vorzugehen war nach der Ansicht des Rechtsanwalts erst durch die gesetzliche Grundlage entstanden.

Das Ziel des NetzDG ist es, Hass und Hetze im Internet zu verringern und die sozialen Netzwerke bei Androhung recht hoher Bußgelder dazu zu verpflichten, dass unzulässige Posts binnen kurzer Frist gelöscht werden.

Dies wurde von Kritikern bemängelt, da den sozialen Netzwerken dann keine Bußgelder drohen, wenn sie zulässige und von der Meinungsfreiheit geschützte Posts löschen. Gleichzeitig entstünde damit ein sogenanntes „Overblocking“, d.h. dass zukünftig mehr Beiträge gelöscht werden, um Bußgeldern auszuweichen. Auch darin läge ein Eingriff in die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit.

Zu diesen Kritikern gehört auch der Hamburger Rechtsanwalt. Er hat sich als Ziel gesetzt, eine flächendeckende Rechtsprechung zu schaffen, indem er deutschlandweit Personen vertritt, deren Posts nach ihrer Meinung zu Unrecht gelöscht oder nicht entfernt wurden. Die Mandantschaft des Anwalts setzt sich sowohl aus Politikern verschiedener Parteien als auch Privatpersonen zusammen.

Keine Pfändung

Facebook hat nach Medienberichten die noch offenen Zahlungen beglichen. Dadurch hat die Schuldnerin auf ihre eigenen Schulden gezahlt. Als Ergebnis wird die Zwangsvollstreckung gegen die Drittschuldner SPD und CDU nicht mehr fortgeführt.

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