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Und weiter geht’s – möchte man sagen – wenn man die Pressemitteilung des Landgerichts Düsseldorf und die Ausführungen zum Urteil liest. Darin heißt es:
„Unzulässige Abschaltvorrichtung bei VW-Dieselwegen sog. „Thermofensters“ Mit Urteil vom 2019-07-31 hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (7 O 166/18) die Volkswagen AG dazu verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) für den von ihm erworbenen VW Tiguan 2.0 TDI zu erstatten und das Fahrzeug zurück zu nehmen. Das Gericht hat festgestellt, dass das Fahrzeug des Klägers vom sog. „Diesel-Abgasskandal“ betroffen war. Zwar hat die Beklagte das mit dem Kraftfahrtbundesamt abgestimmte Softwareupdate bei dem Fahrzeug aufgespielt. Allerdings ist die Abgasreinigung durch das Update dergestalt programmiert worden, dass sich ein „Thermofenster“ ergibt. D.h., die Abgasreinigung funktioniert nur bei Temperaturen zwischen 10° bis 32° Celsius. Bei Temperaturen unter 10° Celsius und über 32° Celsius findet hingegen keine Abgasreinigung statt. Außerdem wird die Abgasreinigung ab einer Höhe von 1000 m ausgeschaltet. Nach Auffassung der Kammer hätte die Volkwagen AG den Kläger auch über diese Einschränkungen bei der Abgasreinigung informieren müssen. …“
Das Gericht sieht im Ergebnis also auch in der fehlenden Aufklärung über diese unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines aus den „Daimler-Dieselfällen“ bekannten sog. „Thermofensters“ eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Kunden durch Volkswagen.
Sollte dieses Urteil bestätigt werden, wäre die Folge, dass das Update unbrauchbar ist und die betroffenen Fahrzeuge letztlich illegal am Straßenverkehr teilnehmen!
Die Schadenersatzansprüche ergeben sich dann auch aus dem Update, das ab 2016 auf die Fahrzeuge aufgespielt wurde.
Wer bislang seine Rechte gegen VW trotz sehr hoher Erfolgsaussichten nicht geltend machen wollte, sollte durch dieses Urteil nochmals seine Möglichkeiten überdenken, da durch ein möglicherweise illegales Update sowohl der Wert des Fahrzeuges weiter verringert wird als auch die Zulassung zum Straßenverkehr fraglich erscheint!