Nachdem der nach bereits ausgehandelte Vergleich zwischen VW und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) – angeblich an den Honorarforderungen der Rechtsanwälte in Höhe von EUR 50 Millionen gescheitert sein soll, haben sich die Parteien nach Vermittlung des OLG Braunschweig vergangene Woche auf einen Vergleich geeinigt!
Auf seiner Homepage teilt der vzbv heute mit:
„Anspruchsberechtigte Teilnehmer der Musterfeststellungsklage können sich durchschnittlich circa 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises von Volkswagen auszahlen lassen. Der Konzern verpflichtet sich, dafür je nach Fahrzeugtyp und Modelljahr Entschädigungssummen von 1.350 bis 6.257 Euro zu zahlen – und plant dafür eine geschätzte Gesamtsumme von 830 Millionen Euro ein. Rund 260.000 Geschädigte werden ein Entschädigungsangebot erhalten. Volkswagen trägt vollständig die Kosten für die Abwicklung des Vergleiches und die Rechtsberatung der Verbraucher.“
Weiter teilt der Verband mit, dass sich die Verbraucher bis zum 20. April 2020 entscheiden müssen. Volkswagen ging es dabei offensichtlich darum, dass dies bis zu einer im Mai 2020 anstehenden Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof „erledigt“ ist.
Wichtig: Verbraucher haben die Wahl!
Nach bislang vorliegenden Informationen und Mitteilung des vzbv können die Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage den Vergleich annehmen oder aber auch ablehnen.
Da die Musterfeststellungsklage durch den vzbv beendet wurde, können die Betroffenen dann wiederum bis mindestens Oktober eigene Klagen erheben. Bislang war unklar, ob das Verfahren für diejenigen, die einen Vergleich ablehnen, fortgesetzt wird und ob diese in der Musterfeststellungsklage „gefangen“ bleiben. Unklar ist weiterhin, wer nun alles ein Vergleichsangebot erhält und wer nicht; denn immerhin ca. 150.000 Geschädigte sollen offensichtlich kein Vergleichsangebot erhalten.
Dies eröffnet vielen Beteiligten die herausragende Möglichkeit, eine eigene Individualklage mit überaus hohen Erfolgsaussichten zu erheben, wenn sie sich nicht mit dem angebotenen Vergleichsbetrag abfinden möchten
Übernahme einer Erstberatungsgebühr:
Nach Auskunft des vzbv übernimmt Volkswagen pro Verbraucher eine Erstberatung in Höhe von EUR 190,00 netto. Demnach kann der Teilnehmer der Musterfeststellungsklage nun einen Anwalt seiner Wahl mit der Prüfung des Vergleichsangebotes beauftragen.
Nimmt der Verbraucher das Vergleichsangebot nicht an und erhebt eine eigene Klage, fallen diese Kosten natürlich in der Regel nicht an.
Wer erhält kein Vergleichsangebot?
Auf der Website von VW war in den vergangenen Tagen mitgeteilt worden, dass sich ein Vergleichsangebot an diejenigen richten würde, die aktuell Eigentümer des Fahrzeugs sind.
Demnach werden all diejenigen, der ihr Fahrzeug bereits verkauft hatten oder zwischenzeitlich verkauft haben, kein Vergleichsangebot erhalten. Da diese Verbraucher jedoch genauso hohe Erfolgsaussichten in einer Individualklage haben wie diejenigen, die noch Eigentümer des Fahrzeugs sind, sollten sie sich dringend bezüglich des weiteren Vorgehens beraten lassen.
Gleiches gilt für diejenigen, die das Fahrzeug nach dem 31.12.2015 erworben haben. Hier ist die Rechtsprechung jedoch derzeit hoch streitig, sodass auch diesen Verbrauchern dringend anzuraten ist, sich beraten zu lassen.
Fazit
Der Vergleich eröffnet nun einem Großteil der Verbraucher die Möglichkeit, mit einer Einmalzahlung den Schaden ein Stück weit zu minimieren.
Gleichzeitig können diese Verbraucher jedoch bei einer ihnen überaus wohlgesonnenen Rechtsprechung die Überlegung einer Individualklage in Betracht ziehen, um einen weitaus höheren Betrag zu erzielen oder aber das Fahrzeug rückabzuwickeln.
Diejenigen, die kein Vergleichsangebot erhalten, haben im Rahmen einer Individualklage nun die Möglichkeit, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Wenn Du das kommende Vergleichsangebot annehmen möchtest, solltest Du Dich beraten lassen. Wenn Du das Angebot von VW nicht annehmen möchtest ebenso, da dann das Risiko und die Erfolgsaussichten einer Klage zu prüfen und dabei auch Fristen für eine solche Klage zu beachten sind.
Eines solltest Du in keinem Falle tun: Das Angebot von VW ungeprüft annehmen oder hinnehmen, dass Du kein Vergleichsangebot erhälst.
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Foto: © Shutterstock/nitpicker