Am 24.01.2020 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für VW Busse des Typs T5 und T6. Grund für den Rückruf ist eine Konformitätsabweichung, die zur Überschreitung des Euro-5-Grenzwerts für Stickoxide führe.
Interessant hierbei ist, dass auch in diesen Fahrzeugen der bekannte „Skandal“-Dieselmotor EA189 verbaut ist. Laut dem KBA-Rückruf vom 24. Januar 2020 muss VW das Getriebe und/oder Motorsteuergerät neuprogrammieren.
Von einer unzulässigen Abschalteinrichtungen ist in dem Rückruf, der die Baujahre 2009 bis 2016 betrifft, allerdings (noch) nicht die Rede.
Es besteht jedoch der Verdacht, dass Volkswagen auch bei dem T5 und T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat, da wie oben erwähnt auch in diesen Fahrzeugen der EA 189 Motor verbaut ist.
Das KBA hat den Rückruf mit einer Konformitätsabweichung begründet. Da aus Verbrauchersicht das KBA nicht unbedingt ein „zuverlässiger Partner“ bei der Aufklärung des Dieselskandals ist, werden die Gerichte hier sicherlich in Kürze für weitere Aufklärung sorgen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 13 U 18/19, hat am 29.08.2019 den folgenden Beweisbeschluss erlassen:
I. Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptung des Klägers,
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in dem streitgegenständlichen PKW sei eine Manipulationssoftware eingebaut worden, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand zum Durchfahren des neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) befindet und in diesem Fall die Abgasrückführung in einer anderen Weise regelt als im normalen Straßenverkehr, um so auf dem Prüfstand die gesetzlich geforderten Stickoxidemissionen einzuhalten, während sich das Fahrzeug im normalen Straßenverkehr durchgängig in einem anderen Modus mit höheren Stickoxidemissionen befindet;
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der im streitgegenständlichen PKW verbaute Motortyp EA 189 weise NOx-Werte auf, die von den gesetzlichen Vorgaben und den Angaben des Herstellers im technischen Datenblatt derart abweichen, dass die für das streitgegenständliche Fahrzeug angegebene Abgasnorm EU5 nicht erreicht bzw. deutlich verfehlt werde,
Käufer der betroffenen Fahrzeuge sollten demnach „Augen und Ohren“ offenhalten, da auch hier kurzfristig die Möglichkeit besteht, dass in den Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt wird. Zudem ist der T5 für diverse Motorprobleme bekannt.
Nach dem Erhalt eines Rückrufschreibens sollte sodann nicht ohne jede kritische Prüfung das Aufspielen des Updates hingenommen werden. Solange das Update nicht „verpflichtend“ ist, sollte eher abgewartet werden, wie sich die Sachlage entwickelt. Dies insbesondere deshalb, da die Gefahr besteht, dass Halter der betroffenen Fahrzeuge nach Aufspielen eines Updates über ein späteres, dann verpflichtendes Update gar nicht mehr informiert werden und damit gar nicht mitbekommen, dass gute Erfolgsaussichten bestehen, auch diese Fahrzeuge gegen Rückzahlung des Kaufpreises an VW zurückzugeben.
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Foto: © unsplash/Jose Maria Cuellar