Auch Opel-Kunden sollten sich also vom Hersteller nicht „einschläfern“ und jetzt ihre Ansprüche prüfen lassen!
Es steht zu erwarten, dass nach Volkswagen und Daimler nun auch Opel verstärkt sog. Schummeldiesel rückabwickeln muss.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte bereits im Oktober 2018 den sofortigen Rückruf der folgenden Modelle der Jahre 2013-2016 angeordnet:
- Zafira 1.6 und 2.0 CDTi
- Cascada 2.0 CDTi
- Insignia 2.0 CDTI
Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte im November 2018 einen Eilantrag Opels gegen den KBA-Rückruf abgelehnt. Diese Ablehnung hat nun das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht bestätigt. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Das KBA moniert bei Opel den fehlerhaften Einsatz des auch bei Daimler bekannte Thermofensters. Das KBA hatte festgestellt, dass die Fahrzeuge im Straßenverkehr überhöhte Stickoxid-Werte aufweisen, das das Thermofenster bei Außentemperaturen unter 17 Grad die Abgasreinigung zurückfährt. Folge ist ein erhöhter Ausstoß von Stickoxiden, der die zulässigen EU-Grenzwerte überschreitet.
Wie Daimler „mauert“ auch Opel und behauptet, dass keine unzulässige Abschalteinrichtung vorliege. Daher würden nur die bekannten „freiwilligen“ Rückrufe erfolgen.
Davon kann nach diesem Urteil keine Rede mehr sein.
Jetzt hier Ansprüche prüfen und kostenfrei Schadensersatz durchsetzen.