Teilnahme an einem Gewinnspiel durch Facebook-Bewertung

Gute Bewertungen für das eigene Unternehmen erhalten und die Bewerter an einem Gewinnspiel teilnehmen lassen? Dies hört sich für das eigene Geschäft durchaus lukrativ an. Allerdings hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main einer Unternehmerin, die gewerbsmäßig Whirlpools verkauft, diese Vorgehensweise in einer aktuellen Entscheidung untersagt.

Die Verkäuferin kündigte auf Facebook ein Gewinnspiel über einen Luxus-Whirlpool an und verlangte als Teilnahmevoraussetzung, dass man den Beitrag mit einem „Gefällt mir“ versehen, ein Kommentar hinterlassen und den Beitrag teilen solle. Darüber hinaus solle der Nutzer auch die Facebook-Seite des Unternehmens liken oder eine Bewertung hinterlassen.

Dies hielt die Klägerin, die auch Whirlpools gewerbsmäßig vertreibt, für wettbewerbswidrig. Nachdem das Landgericht die Beklagte verurteilte, es zu unterlassen, mit Bewertungen zu werben, legte diese Berufung ein. Jedoch blieb dies auch ohne Erfolg. Das OLG Frankfurt (20.08.2020 – Az. 6 U 270/19) stimmte der vorigen Instanz zu. Mit Bewertungen zu werben und im Gegenzug dazu eine Gewinnspielteilnahme zu ermöglichen sei unlauter Wettbewerb. Eine solche Werbung bei Facebook beabsichtige, eine gute Durchschnittsnote für das Unternehmen zu erzielen. Die Empfehlung eines Unternehmens durch einen Nutzer mittels einer guten Bewertung auf Facebook hat frei und unabhängig zu erfolgen. Es ist auch nicht erforderlich seitens der Klägerin nachzuweisen, welche Bewertungen aufgrund des Gewinnspiels abgegeben wurden. Es liege auf der Hand, dass die Bewertungen eher positiv ausfallen werden, um am versprochenen Gewinnspiel teilzunehmen. Dadurch dass die Nutzer in ihrer Bewertung gebunden sind, sie positiv zu verfassen, ist diese nicht mehr objektiv.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beklagte kann beim Bundesgerichtshof eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen.

Und hoffen wir mal, dass auch alle anderen guten Bewertungen auf allen anderen Internetseiten alle echt und richtig sind…

Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns ganz einfach hier. Und wenn Sie zu spannenden und aktuellen Rechtsthemen nichts mehr verpassen möchten, dann können Sie hier unseren kostenlosen Newsletter abonnieren.


Bild von athree23 auf Pixabay

Schreibe einen Kommentar