Abmahnungswelle in der Automobilwerbung: Der Motor ist entscheidend

Autowerbung – Die sieht man, vor allem in Deutschland, an jeder Ecke. Ob im Fernsehen, auf Plakaten an öffentlichen Plätzen oder im Radio: BMW, Daimler, Porsche sind überall präsent. Dass die Bewerbung eines Kraftfahrzeugs jedoch an einige Voraussetzungen geknüpft ist, zeigt eine sich neu anbahnende Abmahnwelle. Denn wer Fahrzeugangebote als Werbung schalten will, muss genaue Pflichtangaben über den verbauten Motor machen. Nur so wird gewährleistet, dass jeder Verbraucher sich genau vorstellen kann, was ihm für ein Auto angeboten wird.

In einem kürzlich verhandelten Rechtsfall hat ein Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ein Autohaus aus dem bergischen Land abgemahnt, nachdem dieses mit einer großformatigen Print-Werbung ein Auto bewarb, ohne genauere Daten über den eingebauten Motor anzugeben. Nach erfolgloser Abmahnung hatte der Verein das Autohaus auf Unterlassung und Erstattung von Abmahnkosten verklagt.
Das OLG Köln (Az. 6 U 267/19) stimmte der Klage des Vereins in einigen Punkten zu. Gerade wenn es um hochwertige und langlebige Ware ginge, die teuer ist, müssen konkrete Angaben gemacht werden, damit sich die Verbraucher anhand der Angaben im Text der Werbung eine Meinung über die Beschaffenheit und die Merkmale des Produktes bilden können. Dies gelte bei derjenigen Werbung, die i.S.d. § 5a Absatz 3 UWG eine Aufforderung zum Kauf darstelle. Dieses sogenannte “qualifizierte Angebot” muss daher wesentliche Informationen beinhalten. Darunter fällt auch die Motorisierung des Wagens. Konkret: Angaben über Leistung, Hubraum und Kraftstoffart.

Da auf der Werbung ein anderes höherwertigeres Automodell abgebildet war, als das darunter beschriebene, sah der klagende Wettbewerbsverband darin ein weiteres qualifiziertes Angebot. Dies verneinten jedoch die Kölner Richter. Aufgrund eines bloßen Bildes könne sich ein Verbraucher keine Meinung bilden, um eine Kaufentscheidung zu treffen.

Eine Revision hat das OLG Köln nicht zugelassen.

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Photo by Tim Mossholder on Unsplash

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