„Beerdigung“ der UDI-Gruppe befürchtet

Für die UDI-Anleger dürfte die letzte Pressemitteilung ein Schock sein. Stefan Keller verkauft die SKU Holding GmbH an eine Dalasy Beteiligungs- und Kapitalmanagement GmbH. Da unter der SKU die meisten Emissionsaktivitäten der UDI-Gruppe zusammengefasst sind, hat Keller im Grunde fast alle Anleger verkauft. Da die für Dalasy operativ tätige Galoria GmbH vor allem im Restrukturierungsgeschäft tätig ist, bezeichnen Beobachter die Aktion als „Beerdigung“.

Presseinformation. Die Überschrift der Pressemitteilung klingt harmlos: „te management verkauft Beteiligungsgesellschaft SKU Holding GmbH an Dalasy Beteiligungs- und Kapitalmanagement GmbH“. Doch damit hat der UDI-Chef Stefan Keller die Verantwortung für alle Vermögensanlagen abgegeben. Diese Entscheidung soll „ein logischer Schritt in der Weiterentwicklung der UDI-Gruppe“ sein. Er hätte in der Vergangenheit die Situation in den verschiedenen Projektgesellschaften verbessert und diese nun in einen „guten Zustand“ gebracht: „Nachdem uns das nun gelungen ist, sehen wir den Zeitpunkt als gekommen an, die weitere Strukturierung in die Hände eines kompetenten und dafür spezialisierten Partners zu übergeben. Diesen Partner haben wir mit Dalasy gefunden.“ Hinsichtlich der Kompetenz von Dalasy wird allerdings nicht auf ein Know-how bei Projekten für regenerative Energien verwiesen, sondern auf deren 20-jährige Erfahrung im Restrukturierungsgeschäft.

Dalasy. Die Dalasy Beteiligungs- und Kapitalmanagement GmbH hieß bis 2014 noch Dalasy Models GmbH. Der Jahresabschluss 2017 ist völlig verspätet seit dem 27. Februar 2020 beim Bundesanzeiger hinterlegt. Die Bilanz mit einer bescheidenen Gesamtsumme von 61.000 Euro besteht zu knapp einem Drittel aus einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag. Die ebenfalls völlig verspätet hinterlegte Bilanz 2017 der Galoria GmbH zeigt bei einer Bilanzsumme von 182.000 Euro auch ein negatives Eigenkapital. Diese Gesellschaft soll aber zukünftig das operative Geschäft und die weitere Strukturierung der UDI-Gruppe übernehmen. Rainer Langnickel ist der Chef und hat auf der Homepage der Dalasy seine Handynummer als Kontakt genannt. Außerdem zeugt der seit 2008 bei der Galoria in der Satzung festgelegte Unternehmensgegenstand nicht gerade von der Expertise, die für eine Unternehmensgruppe mit mehreren hundert Millionen Euro Gesamtvolumen benötigt wird: „Einzelhandel, Handelsvertretung, Verkauf aus Insolvenzen und Überproduktion, von Restposten aus Havarien, Gebrauchtwarenhandel, Unternehmensberatung, Management-Systemberatung, Betreuung nach ASIG, Messeplanung, Eventplanung, Marketingberatung und Im- und Export. Die Gesellschaft ist gem. § 34 c GewO zur Vermittlung des Abschlusses / Nachweis der Gelegenheit, zum Abschluß von Verträgen über – Grundstücke / grundstücksgleiche Rechte, – gewerbliche Räume, -Darlehen, – den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft sowie – Anlageberatung berechtigt.“

Worthülsen. Auf Nachfrage erklärte Martin Neelsen von der Presseagentur Piabo PR, dass die Dalasy eine reine Vorratsgesellschaft war und nur als Besitzgesellschaft für die SKU samt UDI-Gruppe fungiert. Die te management hätte sich mit der Strukturierung der Projektgesellschaften vom eigentlichen Kerngeschäft wegbewegt. Vor knapp zwei Jahren bei der Übernahme hieß es noch, die Kompetenzen der te management und der UDI-Gruppe sollen gebündelt und zu einer Gruppe zusammengeschlossen werden. Das scheint ja nicht geklappt zu haben, weshalb weitere Optimierungen in die Hände von spezialisierten Experten gelegt werden sollen. Befragt zur Erfahrung der Galoria im Management von Biomasse und anderen Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung blieb die Antwort ebenso nichtssagend: „Die Verantwortlichen bei Galoria verfügen über mehrere Jahrzehnte Know How im Bereich Restrukturierung/Optimierung von Gesellschaften in den verschiedensten Branchen.“

Einschätzung. Die Rechtsanwältin Eva-Maria Ueberrück von der Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen vertritt schon eine Reihe von UDI-Anlegern. Auf einer eigenen Website wird schon länger über die Machenschaften von Stefan Keller und seinem Vorgänger Georg Hetz berichtet. Ueberrück sieht in dem aktuellen Verkauf eine „Beerdigung der UDI-Gruppe“. Da der Käufer weder eine besondere Expertise als Fondsmanager noch als Experte für neue Energien besitzt, sei mit dem Verkauf der UDI-Gruppe kein Vorteil für die Anleger erkennbar. Sie rät den UDI-Geschädigten deshalb dringend sich rechtlichen Rat einzuholen.

Loipfinger’s Meinung. Alle Indizien deuten darauf hin, dass der Verkauf der UDI-Gruppe wirklich als „Beerdigung“ verstanden werden kann. 17.500 Anleger haben bei UDI über eine halbe Milliarde Euro investiert. Stefan Keller hat Ende 2018 die Übernahme der UDI-Gruppe noch vollmundig verkauft: „Wir wollen vorhandene Stärken ausbauen, aber auch bestehende Schwachstellen beheben“. Er wollte erheblich investieren, die Kompetenzen der te management und der UDI-Gruppe bündeln sowie die Gruppen zusammenschließen. Seine Zusagen von hoher Transparenz und Verlässlichkeit in den Investments entpuppten sich als leere Versprechen. Nicht einmal zwei Jahres später gibt er auf und überlässt alles einem fragwürdigen Unternehmen, das vor wenigen Tagen seinen Sitz von Meerbusch nach Düsseldorf verlegte. Anleger sollten dies nicht einfach so hinnehmen. Eine Möglichkeit besteht darin, bei der Finanzaufsicht BaFin mit Verweis auf Paragraph 24 Absatz 5 des Vermögensanlagengesetzes eine Beschwerde einzulegen (poststelle@bafin.de). Danach kann die Bundesanstalt eine Prüfung der Rechnungslegung von Emittenten anordnen, soweit konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften vorliegen. Außerdem ist die Kapitaleinsammlerin UDI GmbH beim Haftungsdach Effecta als vertraglich gebundener Vermittler angeschlossen. Solche Haftungsdächer unterliegen der Aufsicht der BaFin.

Sind Sie Betroffene/r des UDI Skandals und brauchen rechtliche Hilfe? Hier erhalten Sie Kontakt zu unseren Experten.

Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns ganz einfach hier. Und wenn Sie zu spannenden und aktuellen Rechtsthemen nichts mehr verpassen möchten, dann können Sie hier unseren kostenlosen Newsletter abonnieren.

Photo by Jp Valery on Unsplash

Schreibe einen Kommentar