Benutzung des Tesla-Touchscreens kann zu Fahrverbot führen

In Autos werden Schalter und Hebel zunehmend durch große Touchscreens ersetzt. Dass es gefährlich ist, diese während der Fahrt zu nutzen, sollte Autofahren bewusst sein.

Doch kann die Nutzung verboten sein, wenn es die Hersteller einbauen dürfen?

Im Oktober 2017 wurde das Verbot der Handynutzung beim Autofahren neu geregelt. Seitdem darf der Fahrer ein elektronisches Kommunikationsgerät wie ein Handy während der Fahrt nur noch dann benutzen, wenn er das Gerät dabei weder aufnimmt noch in den Händen hält und zur Bedienung und Nutzung nur ein kurzer Blick auf das Gerät erfolgt.

Auch die Bedienung eines Touchscreens während der Fahrt kann unter das „Handy-Verbot“ fallen und damit gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, urteilte nun das OLG Karlsruhe. Damit ist selbst das Einstellen des Scheibenwischers über den berührungsempfindlichen Bildschirm verboten, wenn dafür der Blick längere Zeit von der Straße abgewandt wird.

Bei dem Versuch, die Scheibenwischer auf die richtige Geschwindigkeit einzustellen, kam ein Tesla-Fahrer von der Bundesstraße ab und fuhr gegen mehrere Bäume. Denn das Intervall der Scheibenwischer lässt sich nur über ein Untermenü auf dem mittig angebrachten Touchscreen justieren.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat geurteilt, dass die Bedienung des Touchscreens im Auto gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat und bestätigte damit das Urteil der ersten Instanz, in dem eine Geldbuße von 200 Euro und ein Monat Fahrverbot verhängt wurde. Zutreffend sei auch dessen Wertung, dass der Fahrer regelwidrig ein elektronisches Gerät benutzte. Die Karlsruher Richter machten in ihrer Urteilsbegründung allerdings deutlich, dass die Nutzung solcher Touchscreens nicht generell verboten ist. Im konkreten Fall war problematisch, dass der Fahrer zur Einstellung des Wischintervalls zunächst ein Scheibenwischer-Symbol berühren und anschließend in einem Untermenü zwischen fünf verschiedenen Intervallen wählen musste. Für diesen Vorgang sei wesentlich mehr Aufmerksamkeit des Fahrers nötig als flüchtige Blicke.

Eine andere Entscheidung wäre im Hinblick auf die sich rasant entwickelnden, technologischen Veränderungen nicht tragbar gewesen. Die Karlsruher Richter zeigen sich in dieser Entscheidung daher durchaus modern und würdigen die sich bietenden Möglichkeiten, die einem das Fahren in Zukunft immer mehr erleichtern werden. Die Tesla Fahrer unter unseren Lesern können (sich) daher beruhigt weiter fahren (lassen).

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Photo by Bram van Ooost on Unsplash

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