Corona: Neue Hilfspakete der Regierung und Tipps für die Öffnung des Betriebs

Der Corona-Virus legt die Bundesrepublik weiterhin lahm. In Deutschland sind derzeit über 150.000 Menschen mit dem neuartigen Virus infiziert, die Zahlen der Neuinfektionen gehen täglich leicht zurück. Besonders stark von der Corona-Pandemie betroffen sind innerhalb Deutschlands, wie bereits in den vergangenen Wochen zuvor, die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Ab dem 4. Mai soll es zwar Lockerungen der aktuellen Maßnahmen geben, dies jedoch nicht in allen Bundesländern.

Unzufriedene Stimmen aus der Wirtschaft

Ab dem vergangenen Montag dürfen einige Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen. Die Reaktionen auf die beschlossenen Corona-Lockerungen sind kritisch. Viele Bezeichnen die Maßnahmen als willkürlich, wenig aussagekräftig und unfair. Besonders der Handel, Gaststätten und Kirchen sind unzufrieden.

Während die einen die Arbeit wieder aufnehmen dürfen, müssen andere Betriebe weiter warten. Das sorgt für Unmut. Vielen erschließt sich die Sinnhaftigkeit der Regelungen nicht, da Abstands- und Hygieneregeln auch in großen Geschäften eingehalten werden könnten. Für viele Betrieben fehlen im Wesentlichen klare und verlässliche Aussagen. Die Perspektive sei ungewiss. Bemängelt wird vor allem, dass die Regierung die vergangen Wochen nicht genutzt hat, um den Weg zurück in die Normalität systematisch vorzubereiten.

Ein Neustart für viele Unternehmen – Hygienetipps im Betrieb

Schrittweise können nun einige Betriebe versuchen, den Arbeitsalltag wieder aufzunehmen. Dazu gehören vor allem kleine Firmen, sowie Bibliotheken und Friseure. Auch die Autoindustrie geht diesen Schritt: Nach Volkswagen, Audi und Daimler hat nun auch Ford angekündigt, die Produktion in Deutschland wieder hochzufahren.

Entscheidend wird in allen Betrieben und Einrichtungen sein, die erforderlichen Hygiene- und Abstandsregeln nach Öffnung des Betriebs einzuhalten und mit Angestellten sowie Kunden zu kommunizieren. Hier finden Sie einige hilfreiche Tipps zu erforderlichen Maßnahmen, die Du in Deinem Betrieb umsetzen sollten.

Hygieneregeln in Hinblick auf Mitarbeiter

  • Die Hände müssen regelmäßig gründlich gewaschen und gegebenenfalls desinfiziert werden (Insb. vor Dienstbeginn, nach Beendigung von Reinigungsarbeiten)
  • In die Armbeuge niesen und husten.
  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.
  • Ausreichende Bereitstellung von Händedesinfektionsmitteln (Insb. auf Personaltoiletten)
  • Falls möglich, durch feste Zuordnung zu Teams, Kontakte der Mitarbeiter untereinander begrenzen.
  • Tragen von Mund-/Nasenschutzmasken.

Hygieneregeln im Kundenkontakt

  • Ausreichend Seife in Spendern und Desinfektionsmitteln auf Kundentoiletten
  • Die Mitarbeiter sollten entsprechend instruiert und sensibilisiert werden, welche Bereiche wie zu desinfizieren sind (Insb. Türgriffe, Kassen, Touchscreens, Tastaturen, Handgriffe)
  • Führen von Checklisten über Desinfizierung und Reinigung.
  • Spuckschutz Maßnahmen im Kassenbereich
  • Kontaktlose Bezahlvorgänge
  • Schutzhandschuhe beim Austausch von Bargeld
  • Warteplätze müssen einen Abstand von 1,5 Metern zwischen den Wartenden gewähren
  • Aushänge zu Hygieneregeln für Kassen und Bedientheke für Kunden
  • Regelmäßige Belüftung von Räumen.
  • Das Tragen von Nasen/Mundschutzmasken wird empfohlen.
  • Kontrollen zur Sicherstellung der maximalen Kundenanzahl und Einhaltung der Abstandsregeln.

Updates zu Corona-Soforthilfen – Neue Hilfsmaßnahmen

Bund und Länder wollen die in der Corona-Krise beschlossenen Beschränkungen des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens in den nächsten Wochen nach und nach lockern. Die bisher angebotenen Soforthilfen für Unternehmen sollen währenddessen weiterhin zur Verfügung stehen. Darüber hinaus können Sie Kurzarbeitergeld sowie KfW und Hausbank Darlehen beantragen. Hier hat die große Koalition in dieser Woche neue Hilfsmaßnahmen beschlossen:

Die Kurzarbeitergeld-Beträge werden in der Corona Krise schrittweise angehoben. Während Mitarbeiter bisher 60 % des Nettolohns erhielten (mit Kind 67 %), erhöht sich der Anspruch nun ab dem vierten Monat an auf 70 % (77 % für Eltern) und vom siebten Monat an auf 80 % (87 % für Eltern) Prozent. Die Maßnahme ist befristet bis Ende 2020.
Auch die Gastronomie profitiert: Die Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants, Cafés oder Bars werden vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % gesenkt. Bisher gilt für Speisen, die vor Ort verzehrt werden, ein Steuersatz von 19 %.

Wir prüfen Ihre Ansprüche auf staatliche Hilfen aufgrund der Corona-Situation. Mehr zu unseren Produktangeboten erfährst Du hier.

Wenden Sie sich an Qthority
:email: info@qthority.com
☏ +49 69 3487 181 30

Bild von Klaus Hausmann auf Pixabay

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