Die P & R Container-Verwaltungsgesellschaften haben Insolvenzantrag gestellt

Die P & R Container-Verwaltungsgesellschaften haben Insolvenzantrag gestellt. Die Insolvenzverwalter haben mit der Bestandsaufnahme begonnen. Betroffene sollten sich nun organisieren.

Nun ist es amtlich. Am 15.März 2018 haben drei Gesellschaften der Gruppe P & R beim Amtsgericht München einen Insolvenzantrag gestellt haben: Die P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, die P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie die P & R Container Leasing GmbH. Die P & R Transport-Container GmbH soll nach eigenen Angaben nicht unmittelbar von der Insolvenz dieser Gesellschaften betroffen sein. Auswirkungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Gemäß Mitteilung des Insolvenzverwalters Dr. Jaffé ist beabsichtigt, den Betrieb der P & R Unternehmensgruppe global fortzuführen, damit Einnahmen erzielt und ein Verwertungskonzept erstellt werden kann.
Laut einer ersten Stellungnahme der P & R Geschäftsführung zu den Gründen für die Insolvenzanträge, sollen vor allem die Zusagen aus früheren Geschäften und der Rücklauf im Containermarkt zur Zahlungsunfähigkeit geführt haben.
Kurz zur Erinnerung: Bereits im Mai 2016 ging der Anbieter Magellan Maritime in die Insolvenz. Von dieser waren rund 8.800 Anleger betroffen. Demgegenüber hat die P & R Gruppe über die drei insolventen Gesellschaften zuletzt rund 51.000 Anleger betreut.

Rückblick: Schon seit Jahrzehnten vertreibt die P & R Gruppe als Marktführer das Investment in Container. Dabei sieht das Geschäftsmodell vor, dass von P & R neue und gebrauchte Container an die Anleger verkauft werden und diese dann von den Anlegern an P & R vermietet werden. P & R hat diese Container dann selbst weiter vermietet. Für die vereinbarte Mietdauer (drei bzw. fünf Jahre) wurde dem Anleger ein fester Mietzins zugesichert. Zudem wurde im Kaufvertrag festgehalten, dass dem Anleger nach Ablauf der Mietdauer ein Rückkaufsangebot unterbreitet wird.

Die P & R Gruppe hatte jedoch schon in den vergangen Jahren nicht unerhebliche Einbußen bei der Weitervermietung der Container hin zu nehmen. Schon seit mehreren Jahren steht die Logistikbranche aufgrund von Überkapazitäten unter immensen Margendruck. Die Nachfrage nach Containern ist gesunken, es besteht ein Überangebot an Containern. Hinzu kamen die ungünstigen Wechselkurse. Dem Anleger wurde der Mietzins in EURO zugesagt, die Vermietung der Container erfolgte aber in US-Dollar. Damit war absehbar, dass über kurz oder lang die Mieteinnahmen nicht ausreichen werden, um alle Anleger zu bedienen und Rückkäufe nicht mehr, wie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Rahmen des Angebots dargestellt, erfolgen können.

Viele Anleger haben sich an die Tübinger Rechtsanwaltskanzlei TILP gewandt, um sich bezüglich ihrer Rechte beraten zu lassen. In einer Vielzahl der Fälle musste TILP die Anleger zunächst darüber aufklären, dass sie mit dem Investment ein Risiko eingegangen sind, dass über den Totalverlust der Einlage hinausgeht. Laut TILP besteht die nicht von der Hand zu weisende Gefahr, dass der Anleger im schlimmsten Fall nicht nur sein investiertes Kapital verlieren kann (Totalverlust), sondern zudem auch für etwaige Kosten, die im Zusammenhang mit dem in seinem Eigentum stehenden Container anfallen, in die Haftung genommen werden kann.

Was können Anleger machen?

Zusammenstellung der Vertragsunterlagen/Mietauszahlungen

Durch die mit P & R abgeschlossenen Verträge wurden die Anleger im Falle von Direktinvestments Eigentümer der Container.
Laut Kauf- und Verwaltungsvertrag erhält der Investor zum Nachweis der Eigentumsübertragung der Container auf Aufforderung ein von P & R ausgestelltes Eigentumszertifikat.
Jeder Anleger sollte überprüfen, ob ihm dieses Dokument vorliegt und es gegebenenfalls noch bei seinem Vertragspartner anfordern. Zumindest sollte der Versuch unternommen werden, dieses Dokument noch zu erhalten, auch wenn es in dieser Phase nicht einfach sein wird.

Unser Hinweis für Anleger: Nur durch das Eigentumszertifikat lässt sich verbindlich die Eigentumslage der Container belegen. Nur auf diese Weise kann eine Zuordnung der Erträge aus der Vermietung und des Erlöses eines späteren Verkaufs verbindlich festgestellt werden. Auch kann dies für evtl. Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit entstehenden Kosten aufkommen, hilfreich sein.

Des Weiteren sollte jeder Anleger überprüfen, welche Verträge aktuell noch laufend, welche Investitionssumme für den einzelnen Vertrag aufgewandt wurde und welche Mietzahlungen von Vertragsabschluss bis dato vereinnahmt wurden.

Unser Hinweis für Anleger: Soweit Ansprüche auf Rückabwicklung in Betracht kommen, ist der Anleger grundsätzlich so zu stellen, wie er stehen würde, wenn es nicht zum Vertragsabschluss gekommen wäre.

Insolvenzverfahren:

Momentan ist eine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren noch nicht möglich.
Grundsätzlich hat die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren des Vertragspartners zu erfolgen.
Beispiel: Wurde der Vertrag vom Anleger mit der P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH abgeschlossen, kann auch nur in diesem Insolvenzverfahren eine Forderungsanmeldung vorgenommen werden. Da wir aus vielen Telefonaten mit geschädigten Anlegern die Erkenntnis gewonnen haben, dass beim gros der Anleger nicht erkannt wurde, dass sich der Vertragspartner nach der „Produktart“ bestimmt und zumindest per heute nur drei der vier Vertriebsfirmen in Insolvenz sind, empfiehlt TILP bei Zweifeln anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Unser Hinweis für Anleger: Die Eigentumsrechts an den Containern und die Zuordnung des hierdurch erzielten Erlöses werden im Insolvenzverfahren zu klären sein. Auch insofern rät TILP anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Weitere mögliche Anspruchsgegner:

Die Erkenntnis, dass der Containermarkt keineswegs mehr so boomt wie vor Jahren ist nicht neu. TILP vertritt die Auffassung, dass hierüber, wie auch über weitere wesentliche Umstände und Haftungsrisiken vor der Investition aufzuklären war.
Anleger die ihre Investition durch Einschaltung eines Vermittlers/Beraters getätigt haben, sollten anwaltlich überprüfen lassen, inwiefern Ansprüche aufgrund fehlerhafter Beratung geltend gemacht werden können. So müssen Banken und Finanzdienstleister seit 2010 Beratungsprotokolle erstellen. Jeder Anleger sollte von daher überprüfen, ob ihm das Beratungsprotokoll vorliegt und es gegebenenfalls noch bei seinem Berater anfordern.
Ein zielgerichtetes Vorgehen gegen solvente Gegner sollte im Auge behalten werden.

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