GEZ: So vermeiden Sie die Gebühr

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Am 4. März fand in der Schweiz ein Volksentscheid zu Rundfunkgebühren statt. Überraschend haben die Schweizer Bürger klar für den Erhalt des Rundfunkbeitrags gestimmt. Damit ist, zumindest in der Schweiz, das duale Rundfunksystem vorerst gesichert.

Auch hierzulande flammt die Diskussion um dieses Relikt aus Nachkriegsdeutschland wieder auf. Gegründet wurde die ARD im Jahr 1950 nach dem Vorbild von Sendern wie der BBC in Großbritannien. Grund dafür waren die schlechten Erfahrungen mit zentralistischen und staatlichen Sendern die, wie zum Beispiel im „Dritten Reich“, für politische Interessen genutzt wurden. Der Bevölkerung sollte dadurch ein Programmangebot frei von kommerziellen Interessen und ausschließlich dem Gemeindewohl verpflichtet zur Verfügung gestellt werden. Was damals sinnvoll und notwendig war, wird heute kritischer diskutiert. Im Zeitalter der Digitalisierung kann sich der Bürger immer und überall Informationen und Unterhaltung aus Quellen seiner Wahl beschaffen. Manche Menschen erreichen öffentlich-rechtliche Sender auch schon nicht mehr. Mit der „ZDF Mediathek“ versuchen die öffentlich-rechtlichen erfolgreiche Video-on-Demand Dienste wie YouTube nachzuahmen, dies nennt man umgangssprachlich „Rentnerflix“. Der Jahresbeitrag von 210 Euro stößt auf Unverständnis.

In der Schweiz hat die Debatte zwar nicht zu einem Ende des Rundfunkbeitrages geführt, aber zu deutlichen Verbesserungen: Über 100 Millionen Schweizer Franken (87 Millionen Euro) pro Jahr sollen künftig eingespart werden.

Immer wieder werden auch hierzulande Forderungen nach einer Abschaffung laut. Klagen gegen die „GEZ-Gebühren“ sind keine Seltenheit. Trotzdem könnten die Beiträge nun erneut steigen: Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) hat angekündigt, den GEZ Beitrag in der kommenden Gebührenperiode sogar noch erhöhen zu wollen. Warum eigentlich? ARD und ZDF haben aktuell eine Rücklage von rund 532 Millionen Euro und 545 Millionen Euro mehr, als sie bis 2020 brauchen. Die Antwort des KEF lautet lapidar: man habe keine Zeit für Sparbemühungen oder Reformen.

Was passiert eigentlich mit den rund 8 Milliarden Euro, die pro Jahr von den Bürgern eingefordert werden?

  • 187,5 Millionen € erhält der Beitragsservice, um die Eintreibung der Gelder selbst zu finanzieren.
  • Unmengen fließen in üppige Gehälter und Gagen. Heute-journal Anchorman Claus Kleber erhält Medienberichten zufolge ca. 600 000 € pro Jahr. Dies entspricht fast dem dreifachen Bundeskanzlergehalt. Das Jahresgehalt von WDR-Intendant Tom Buhrow schlägt mit 399 000 € zu Buche. Sein Kollege Thomas Kleist vom Saarländischen Rundfunk bekommt hingegen „nur“ 237 000 € ausgezahlt.
  • Eine „Tatort“-Folge kostet im Schnitt 1,4 Millionen Euro, immerhin 15 500 € pro Minute.

Was kann man tun?

  1. Einfach nicht zahlen?
    Dies ist wohl die schlechteste Idee: Während ein Fußballmanager Steuern im Wert von 28,5 Millionen hinterzieht und dafür zu „Hausarrest“ verurteilt wird, versteht man bei der GEZ keinen Spaß: Schlimmstenfalls kommt man dafür sogar ins Gefängnis.
  2. Genau aufpassen
    Empfehlenswert ist es, bei den GEZ-Bescheiden ganz genau hinzusehen. Schon früher (vor dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Jahr 2013) fielen die „GEZ-Eintreiber“ durch fragwürdige Methoden bei der Durchsetzung der Zwangsabgabe auf. Durch die sogenannte „Haushaltsabgabe“ muss nun eindeutig jeder Haushalt zahlen. Doch alte Gewohnheiten wird man schwer los: Der Beitragsservice verfällt auch hier in altbekannte Muster. Die vom Beitragsservice bereitgestellten Anmeldeformulare sind missverständlich formuliert, wichtige Befreiungstatbestände fehlen. Ein Leitfaden zur GEZ-Befreiung befindet sich am Ende des Artikels.
  3. Abstimmen?
    Wäre in Deutschland eine Abstimmung über die GEZ Gebühren möglich?
    Nach einer Umfrage der „Bild am Sonntag“ würden 64 % der Deutschen auch gerne über die Rundfunkgebühren abstimmen. Das deutsche Grundgesetz lässt aber Volksabstimmungen auf Bundesebene nicht zu.

Leitfaden: Befreiung von der GEZ

Wer folgende Leistungen empfängt, kann eine GEZ Befreiung beantragen:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (§§27 bis 40 SGB XII oder nach § 27a oder 27d des BVG).
  • Sozialgeld- oder Arbeitslosengeld II.
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
  • Leistungen für Volljährige, die in einer stationären Einrichtung (§ 45 SGB VIII) leben.
  • Grundhilfe im Alter oder bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46 SGB XII).
  • Berufsausbildungsbeihilfe (§§ 99, 100 Nr. 5 SGB III).
  • Ausbildungsgeld (§ 104 SGB III).
  • Bafög.
  • Sonderfürsoge (§ 27 e BVG).
  • Blindenhilfe (§ 72 SGB XII, § 27 BVG), ebenso Personen die blind und taub sind.
  • Pflegegeld, Hilfe zur Pflege (§§61 bis 66 SGB XII) oder Hilfe zur Pflege im Sinne der Kriegsopferfürsorge BVG.
  • Pflegezulagen (§267 Abs. 1 des LAG) oder Vorliegen eines Freibetrages wegen Pflegebedürftigkeit (§267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LAG).

Für Unternehmer:

  • Betriebsstätten in einer (!) Privatwohnung
  • Betriebsstätten in einer Bürogemeinschaft

GEZ-Ermäßigung: Möglich für Seh- und Hörgeschädigte.

Die GEZ Befreiung ist nur auf Antrag und nicht rückwirkend möglich.

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