Insolvenzanträge bei PIM Gold

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Vorgeschichte

Seit 2008 verkaufte PIM-Gold unter verschiedenen Namen das glänzende Edelmetall an Anleger. Allerdings wurde den Kunden nicht einfach Gold zum Marktwert verkauft und ausgehändigt, wie es beispielsweise bei jeder Bank oder Sparkasse läuft. PIM verlangte rund 30 Prozent über Marktpreis für das Gold. Schließlich war ein teures 8-stufiges Provisionssystem zu finanzieren. Und den Kunden versprach PIM je nach Modell sogar Bonusgold, was wie eine Art Verzinsung den Bestand mehren sollte. Nicht zu vergessen die teilweise in Aussicht gestellten Rückkäufe unabhängig von der Marktentwicklung, weil die Macher von PIM behaupteten, sie könnten durch ihre tollen Handelsgeschäfte Preisrisiken eliminieren. Ein Geschäftsmodell, das zu schön ist, um wahr zu sein. Über 1.000 Vermittler, häufig ohne jegliche Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß Gewerbeordnung, trugen dazu bei, dass angeblich über 10.000 Kunden um 3,4 Tonnen Gold im Wert von 150 Millionen Euro bangen müssen.

Insolvenz

Bei Lieferverpflichtungen von 3,4 Tonnen Gold haben die Staatsanwälte bisher gerade mal rund 230 Kilogramm Gold gefunden. Auch wenn der Verbleib von über einer Tonne noch ungeklärt ist, fehlen laut Staatsanwaltschaft mindestens 1,9 Tonnen. Damit war ein Insolvenzantrag unausweichlich. Manche sprechen schon von einem Schneeballsystem. Das zu klären, wird nun die vorrangige Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters sein. Seit wann besteht eigentlich schon eine Überschuldung? Wie lange ist PIM-Gold schon zahlungsunfähig? Waren die in den letzten Jahren ausgezahlten Gelder Scheingewinne, die nun zurückgezahlt werden müssen? Sind die geschlossenen Verträge mit Anlegern nichtig? Ganz entscheidende Fragen, über deren Antworten sich weitreichende Konsequenzen für Anleger und Vermittler ergeben könnten. Marvin Kewe von der Kanzlei Tilp Rechtsanwälte aus Kirchentellinsfurt kennt den Fall schon länger und wirft noch die Frage auf, wer eigentlich Eigentümer ist: „Anleger stehen nun vor der prekären Situation, dass sie ihr Eigentum nachweisen müssen, um nicht die Gefahr zu laufen, dass sie auf einer Insolvenzquote sitzen bleiben. Sie sollten daher schnellstmöglich juristischen Rat einholen.“

DWL

Der mit sieben Millionen Euro deutlich kleinere Fall DWL Deutsche Wertlager aus Kolbermoor bei Rosenheim weist viele Parallelen zu PIM auf. Dort ist der Insolvenzverwalter Florian Loserth seit einigen Monaten mit der Aufarbeitung beschäftigt. Die Buchhaltung ist wie bei PIM chaotisch, weshalb Loserth sie komplett neu erstellen lässt. Wirtschaftsprüfer sollen dann klären, seit wann die Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Überschuldung vorliegt. Wie er in einem Investmentcheck vorliegenden Schreiben erklärt, sieht er Hinweise auf ein Schneeballsystem. Dies hätte weitreichende Folgen: „Ausgezahlte Scheingewinne sind nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung im Insolvenzverfahren anfechtbar und zurückzugewähren.“ Keine gute Nachricht für Anleger. Aber auch der Vertrieb muss sich auf Ärger einstellen, was aus Sicht der betrogenen Anleger nur gerecht ist: „Sollte tatsächlich ein Schneeballsystem vorliegen, sind die abgeschlossenen Verträge nichtig. Provisionsforderungen würden in diesem Fall nicht bestehen.“

Lombardium

Ein anderer Fall eines Schneeballsystems schlägt derzeit hohe Wellen, weil der Insolvenzverwalter bei dem Hamburger Luxuspfandleihers Lombardium Anfechtungen von geleisteten Ausschüttungen und Rückzahlungen vornimmt. Es geht um über 5.000 Anleger und 60 Millionen Euro, die der Insolvenzverwalter Frank-Rüdiger Scheffler aus Dresden zurückfordert. Gegenüber dem Handelsblatt erklärte Schäffler, dass die Lombardium-Gruppe seit 2013 ein verbotenes Schneeballsystem betrieben und seit 2013 keine Gewinne mehr erwirtschaftet hat. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Lombardium-Chef und 15 mutmaßliche Komplizen wegen des Verdachts auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrug. Gewisse Parallelen zu PIM-Gold sind offensichtlich.

Kleine Anfrage

Seit einigen Wochen liegt nun schon eine Kleine Anfrage der Bundestags-Fraktion „Die Linke“ an die Bundesregierung vor (Drucksache 19/12886). Sie beschäftigt sich mit dem kollektiven Verbraucherschutzauftrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das Besondere daran ist, dass der Fall PIM als eines von zwei konkreten Beispielen dient. Sehr dezidiert wird hinterfragt, was die BaFin in Sachen PIM bisher unternommen hat. Es gab schon vor Jahren Kundenbeschwerden. Erkennbar getan haben die Finanzaufseher nicht viel. Deshalb wird es ganz spannend, wie die Bundesregierung hier die Arbeit der Aufsichtsbehörde verteidigen wird.

Loipfinger’s Meinung

PIM-Gold ist wieder einmal ein Skandal, bei dem die Finanzaufsicht BaFin sehr schlecht aussieht. Obwohl der Fall schon vor Jahren auf den Tischen der Aufsichtsbehörde lag, konnten weiter tausende Anleger abgezockt werden. Besonders perfide daran ist die Zielgruppe sicherheitsorientierter Investoren und von Kindern. Bei einem oft verkauftem „Kinder Gold Konto“ sahen die Aufseher vor knapp einem Jahr „Anhaltspunkte“ für einen unerlaubtem Vertrieb ohne Verkaufsprospekt. Nach Intervention der PIM-Anwälte wurde die Warnung allerdings wieder vom Netz genommen. Kollektiver Anlegerschutz, wofür die BaFin auch zuständig ist, sieht anders aus.

Goldforum

Nach den früheren Beiträgen haben sich schon eine Reihe von PIM-Anlegern bei Investmentcheck gemeldet, um sich untereinander austauschen zu können. Deshalb gibt es ein geschlossenes Forum unter investmentcheck.community. Dort können sich Anleger kostenlos eintragen.

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