„Ja, dürfen die das überhaupt?“ – Polizeikontrollen, was ist wirklich erlaubt?

© unsplash/Matt Popovich

Laut einer Polizeimeldung hat die Polizei in Schleswig-Holstein bei ihrer vorweihnachtlichen Kontrollwoche wieder 130 Autofahrer unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten aus dem Verkehr gezogen.

Die Weihnachtszeit sowie die Zeit „zwischen den Jahren“ verleitet durch Spaziergänge über den Weihnachtsmarkt und vielen ausgelassenen Weihnachtsfeiern zwischen den ganzen Plätzchen insbesondere auch zu einem erhöhten Alkoholgenuss. Eine Bratwurst und zwei, drei Glühwein später ist es dann doch zu kalt zum Laufen und man fühlt sich ja noch fit genug, um sich noch hinter das Steuer zu setzen. Doch dann zeigt die Kelle eines Polizeiwagens an, dass man an die Seite fahren sollen. Blöd gelaufen – oder?

Was darf die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle eigentlich?

Grundsätzlich gilt, dass Polizisten im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle Autofahrer jederzeit aus dem Verkehr ziehen und kontrollieren dürfen.

Wozu ist man verpflichtet? Führerschein und Fahrzeugpapiere müssen ausgehändigt werden und auf Verlangen müssen Sie auch austeigen. Auch ist man als Führer des Fahrzeugs verpflichtet das Warndreieck, sowie Warnweste und den Erste-Hilfe-Kasten vorzuzeigen.

Was viele aber nicht wissen : Sie müssen weder pusten noch urinieren, wenn Sie das nicht wollen. Ein Atem-Alkoholtest, sowie ein Drogenschnelltest, ist immer freiwillig und kann auch abgelehnt werden.

Wenn Sie dem Atem-Alkoholtest zustimmen, ist es wichtig zu wissen, dass Sie vor diesem in den vergangenen zehn Minuten weder gegessen noch getrunken haben dürfen. Wenn niemand überprüft hat, wann Sie das letzte Mal etwas zu sich genommen haben, kann der Test angefochten werden beziehungsweise wäre von Anfang an für ungültig zu erklären.

Falls Sie den Test ablehnen, gibt es zwei Möglichkeiten : Entweder die Beamten nehmen Sie mit aufs Revier oder Sie dürfen weiterfahren. Das Risiko nochmal mit einem Schrecken davon gekommen zu sein, ist dabei auch nicht gerade gering: Denn Polizeibeamte dürfen nicht zu viele unnötige Blutalkoholkontrollen durchführen lassen. Die Kosten für die Blutuntersuchung muss immer derjenige zahlen, der im Unrecht ist.

Mit welchen Strafen ist zu rechnen? Wer mit mehr als 0,5 Promille bei einem Alkoholtest in einer Polizeikontrolle erwischt wird, hat mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro und mindestens zwei Punkten in Flensburg, sowie einem Monat Fahrverbot zu rechnen. Wenn Sie Wiederholungstäter sind ist dabei noch mit viel höheren Strafen zu rechnen!

Wer den Beamten durch verkehrsgefährdetes Verhalten aufgefallen ist oder sogar einen Unfall verursacht hat, hat schon bei 0,3 Promille mit Sanktionen zu rechnen.

Und außerdem : Der Kinderpunsch schmeckt zur Abwechslung doch auch nicht schlecht!

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