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Noch vor einigen Wochen wurden die Kunden der Daimler AG angeschrieben mit dem Hinweis, dass ein freiwilliges Update aufgespielt werden müsse.
Doch der freiwillige Rückruf von Mercedes ist nun plötzlich ein Pflichtrückruf.
In dem Schreiben wird angekündigt, dass aus dem Termin zur Durchführung einer freiwilligen Kundendienstmaßnahme nun auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes eine Maßnahme im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufes geworden ist.
Man reibt sich verwundert die Augen und fragt sich, wie kann das sein? Der Konzern versendet zehntausende Briefe mit dem Hinweis, dass die Autos „sauber“ seien und man „freiwillig“ Verbesserungen an den Fahrzeugen vornehmen werde. Dann – wenige Wochen später – muss man kleinlaut zugeben, dass das Kraftfahrt-Bundesamt eine unzulässige Abschalteinrichtung in den Fahrzeugen annimmt! Wenn man sich vor Augen hält, dass Daimler und die anderen Hersteller regelmäßig viele Monate vor einem Rückruf durch das KBA unterrichtet werden, sofern dieses ein Fahrzeug, einen Motor als problematisch ansieht, dann beweist dieses Vorgehen eines:
Daimler will bzw. wollte Zeit gewinnen und es steht zu vermuten, dass diejenigen Kunden, die das „freiwillige Update“ bereits haben aufspielen lassen, über diese verpflichtende Maßnahme gar nicht informiert werden!
Folge: Schadenersatzansprüche!
Sofern eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt, bestehen sehr gute Erfolgsaussichten – vergleichbar den VW-Dieselfällen – das Fahrzeug wegen einer sog. vorsätzlichen, sittenwidrigen Schädigung durch Daimler rückabwickeln zu lassen und den Kaufpreis zurückzuerhalten (abzgl. Nutzungsersatz). Das Update wiederum sollte nach Meinung vieler Experten zunächst nicht aufgespielt werden, da Motorschäden drohen.
Generell ist jedem, der nun ein solches Schreiben erhält, zu empfehlen, sich wegen des weiteren Vorgehens beraten zu lassen.
Und Daimler hat für viele Modelle – ob C, E, V, GLK Klasse usw. – sogenannte freiwillige Rückrufe durchgeführt.
Auch hier steht zu vermuten, dass den freiwilligen Rückrufen verpflichtende Rückrufe folgen werden.
Also sollte auch jeder Fahrer eines Mercedes-Benz, der ein solches „freiwilliges Rückruf-Schreiben“ erhalten hat, seine Ansprüche prüfen lassen!