Nächste Insolvenz in der Causa P&R – Antrag auf Nachlassinsolvenz bei langjährigem P&R-Geschäftsführer

Containerschiff
© AvigatorFortuner/shutterstock.com

Am 26. Juni 2019 entschied das Amtsgericht München über die Nachlassinsolvenz bei Werner Feldkamp. Er war langjähriger Weggefährte von P&R-Gründer Heinz Roth, über dessen Vermögen ebenfalls bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Feldkamp verstarb überraschend im Mai 2016 im Alter von 65 Jahren.

Heinz Roth bezeichnete Feldkamp bei seinem Tod als Partner über Jahreszehnte hinweg, „der das Unternehmen umsichtig und klug auch unter manchmal schwierigen Marktbedingungen auf Erfolgskurs gehalten hat. Er hatte mein uneingeschränktes Vertrauen. Herr Feldkamps plötzlicher Tod lässt uns in großer Betroffenheit und tiefer Trauer zurück.“ Feldkamp war neben Roth die zentrale Figur bei P&R. Die Geschäfte der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH führte er beispielsweise seit 1983. Laut den Gutachten zur Insolvenzeröffnung bei den P&R-Gesellschaften wurden allein die letzten drei Jahre seiner Geschäftsführertätigkeit Beträge von weit über zwei Milliarden Euro an die Anleger der P&R-Gruppe ausbezahlt. Wie im Falle Roth dürften die Insolvenzverwalter deshalb erhebliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht haben.

Erst wenn alle potenziellen Erben einen Nachlass ausschlagen, kommt am Ende der Staat an die Reihe. Auf Nachfrage erklärte das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat den Vorgang: „Sinn und Zweck der Feststellung des Staates als gesetzlicher Erbe (sog. Zwangserbe) ist es, ‚herrenlose Nachlässe‘ zu vermeiden und eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses insbesondere im Sinne der Gläubiger sicherzustellen. Alle Staatserbschaften des Freistaates Bayern werden grundsätzlich zentral vom Landesamt für Finanzen (LfF) an der Dienststelle Würzburg abgewickelt.“ Bei Feldkamp passierte das erst später, nachdem die Erbin den zuerst angenommenen Nachlass offenbar angefochten hat. Vermutlich als Konsequenz aus den geltend gemachten Haftungsansprüchen aus der Geschäftsführerzeit. Das Bayerische Finanzministerium bestätigte, dass der Freistaat Bayern erst kürzlich Erbin wurde.

Loipfinger’s Meinung. Es ist noch völlig offen, wie hoch das Erbe von Feldkamp ist. Das herauszufinden ist nun Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters Miguel Grosser aus der Kanzlei Jaffé. Für die betrogenen Anleger zeigt auch der Fall Feldkamp, dass die P&R-Insolvenzverwalter einen guten Job machen. Sie sorgen für Gerechtigkeit, in dem sie sogar an das Erbe eines verstorbenen Geschäftsführers herantreten. Dieses wandert hiermit wohl weitestgehend in die Insolvenzmasse der P&R-Verfahren.

Nun müssen 54 000 P&R-Anleger ihr Steuererklärungen für 2018 abgeben, ohne zu wissen, wie dies in einem solchen Betrugsfall richtig zu erfolgen hat. Es müssen auch 54 000 Erklärungen von Finanzbeamten bearbeitet werden, die vermutlich ebenfalls Schwierigkeiten haben, dies richtig zu veranlagen. Von Steuergerechtigkeit im Sinne einer vergleichbaren Handhabung ist hier wohl nicht auszugehen.

Das Pressereferat des bayerischen Finanzministeriums hat auf Grundlage des Steuergeheimnisses (§ 30 AO) keine Auskünfte zu Steuerfällen gegeben.

Kostenloser Newsletter. Tragen Sie sich für unseren Newsletter ein: qthority.com/home

Schreibe einen Kommentar