Neues GEZ Urteil: So erhalten Sie Ihr Geld zurück!

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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Rundfunkbeitrag im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben – ganz unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben und ob es überhaupt einen Fernseher oder ein Radio gibt. Die Kläger hielten dieses System für ungerecht, da beispielsweise ein Single-Haushalt mit dem Beitrag mehr belastet wird als eine Person, die mit mehreren Personen in einer Wohngemeinschaft wohnt. Diese Ungleichbehandlung sehen die Richter allerdings noch im Rahmen des dem Gesetzgeber zustehenden Spielraums.

Auch musste darüber entschieden werden, ob es sich bei den Rundfunkbeiträgen um versteckte Steuern handelt. Denn dann würde den Ländern die notwendige Gesetzgebungskompetenz für die Erhebung des Beitrags fehlen. Dies verneinte das Gericht. Der GEZ-Beitrag sei keine Steuer, sondern werde zweckgebunden für die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verwendet. Die Aufgabe bestehe darin, „ohne den Druck zu Marktgewinnen die Wirklichkeit unverzerrt darzustellen.“

Ebenfalls wurde die Beitragspflicht für Unternehmen überprüft, denn eine der vier Verfassungsbeschwerden stammte von der Mietwagenfirma Sixt. Das Verfassungsgericht bestätigte in seinem Urteil gleichwohl, dass Firmen für jedes Fahrzeug und jede Niederlassung zahlen müssen.

Die Richter sahen es allerdings als verfassungswidrig an, dass Menschen mit zwei Wohnungen den Beitrag doppelt zahlen müssen. Denn man kann den Rundfunk nur einmal nutzen und hat auch sonst keine anderweitigen Vorteile. Der Gesetzgeber muss nun bis zum 30. Juni 2020 eine Neuregelung schaffen.

Die Besitzer einer Zweitwohnung können sich nun bis zu einer Neuregelung auf Antrag von der Beitragspflicht für weitere Wohnungen befreien lassen. Rückwirkend allerdings nur, wenn gegen den Beitragsbescheid bereits Widerspruch eingelegt wurde und über diesen noch nicht entschieden ist.

Falls Sie zu Unrecht Rundfunkbeiträge für Ihre Zweit-Wohnung entrichtet haben, haben wir für Sie Muster-Formulare zum Download zur Verfügung gestellt, die Sie nur noch ausfüllen müssen und dann direkt an den Rundfunk schicken können.

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Durch das Urteil gibt es auch Hoffnung für Unternehmen: Da die GEZ in der Praxis Einzelunternehmen und Unternehmensgruppen nicht korrekt abrechnet, werden diese oftmals zu Unrecht mit der Gebühr belastet. Dies betrifft vor allem die folgenden Fälle:

  1. Unternehmen bei denen der Firmensitz auch gleichzeitig die Privatwohnung darstellt
  2. Verbundene Unternehmen mit dem gleichen Firmensitz bzw. der gleichen Betriebsstätte
  3. Bürogemeinschaften

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