PIM Gold: Schon 6.000 Forderungen angemeldet

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Gegenseitige Vorwürfe eskalieren

Bis zum Ende der ersten Anmeldungsfrist für Forderungen gegenüber PIM Gold haben 6.000 Gläubiger ihre Ansprüche angemeldet. Natürlich können auch weiterhin Forderungsanmeldungen an den Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja geschickt werden. Über die Höhe der bisher angemeldeten Forderungen ist noch keine Aussage möglich, da nicht alle Anträge bereits geprüft und bearbeitet sind. Im Hintergrund liefern sich in der Zwischenzeit zwei Interessensgruppen einen heftigen Schlagabtausch. Die gegenseitigen Vorwürfe werden immer heftiger und reichen mittlerweile in den strafrechtlich relevanten Bereich.

Forderungsanmeldung

Die Frist für die Anmeldung von Forderungen gegenüber der PIM Gold GmbH ist vom Insolvenzgericht auf den 31. Dezember 2019 festgesetzt worden. Bis zum Ende der Anmeldungsfrist haben laut dem vorläufigen Insolvenzverwalter 6.000 Gläubiger ihre Ansprüche angemeldet. Derzeit sind noch nicht alle Anmeldungen bearbeitet, weshalb über die Gesamthöhe keine Aussage möglich ist. Natürlich können auch weiterhin Forderungsanmeldungen an den Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja geschickt werden. Formulare und Bearbeitungshinweise sind auf der Homepage der Kanzlei Eisner zu finden.

Soll-Bestände

Mehrere Hundert Anleger und Vermittler äußern seit Wochen vehement die Hoffnung, dass durch massive Fehler in der Datenbank die bekannten Sollbestände von 3,4 Tonnen Gold viel zu hoch wären. Auch bei Investmentcheck hat sich eine Reihe von Investoren gemeldet. Eine Anlegerin beschwert sich beispielsweise bei der Staatsanwaltschaft wegen der vorgenommenen Verhaftung und der daraus entstandenen Insolvenz. Angeblich nur „aufgrund einer vermutlich falschen Liste, welche vermutlich stark erhöhte, aufgeblasene Sollbestände beinhaltet, welche große Differenzen zu den Habenbeständen zeigt.“ Alles wäre nur wegen der unberechtigten Vorwürfe eines ehemaligen Mitarbeiters entstanden, der sogar die Staatsanwaltschaft manipulieren würde. Dem zuständigen Staatsanwalt wird vorgeworfen: „Diese Insolvenz wurde durch Sie verursacht. Geld, Schmuck, Gold, unser Gold, das Gold unserer Kunden, unser Eigentum wurde beschlagnahmt. Völlig unberechtigt.“

Kein Systemfehler

In Zahlen ausgedrückt sollen die von Dr. Metoja bekannt gemachten Angaben über 3,38 Tonnen Gold tatsächlich nur 500 bis 600 Kilogramm ausmachen. Das wird in einer anderen Mail an die Staatsanwaltschaft vorgerechnet. Investmentcheck hat deshalb beim vorläufigen Insolvenzverwalter nachgefragt, ob ein solcher Fehler aus den bereits vorliegenden Forderungsanmeldungen erkennbar ist: „Bisher gibt es aber keine Hinweise, die auf eine systematische Abweichung zu den bisherigen Gläubigerlisten deuten.“ Wenn also die eingereichten Forderungen grundsätzlich den Gläubigerlisten entsprechen, dann müsste die Summe der angemeldeten Ansprüche am Ende dem bisher angenommenen Betrag von 150 Millionen Euro entsprechen. Und da dieser Wert in Gold bei weitem nicht vorhanden liegt, bleibt PIM ein Betrugsfall mit einem Schaden von über 100 Millionen Euro.

Anzeigen

Derzeit kursieren im Fall PIM außerdem eine Reihe von Strafanzeigen gegen verschiedene Beteiligte in dem Verfahren. Das muss erst einmal nichts bedeuten, da solche Anzeigen grundsätzlich Jeder stellen kann. Auch dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird Befangenheit vorgeworfen, weshalb er sein Amt niederlegen soll. Um zu hinterfragen, ob an den Vorwürfen etwas dran ist, hat Investmentcheck konkrete Fragen gestellt. Im Auftrag des Insolvenzverwalters hat diese sein Pressesprecher allerdings glaubwürdig entkräftet.

Loipfinger’s Meinung

Offenbar wird im Fall PIM weiterhin mit sehr harten Bandagen gekämpft. Unnachgiebig legen verschiedene Seiten eine kompromisslose Haltung an den Tag, die eine Streitpartei mit einem Zitat von Berthold Brecht begründet: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ Vielleicht sollte diese Vermittlerin aber einsehen, dass das Unrecht nicht vom Staatsanwalt, sondern von den Verantwortlichen bei PIM begangen wurde. Um mit Brecht zu antworten: „Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war.“

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