Wir berichteten kürzlich über den jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem schwäbischen Unternehmen Ritter Sport und dem amerikanischen Lebensmittelgiganten Mondelēz International (zu dem auch „Milka“ gehört). Der BGH hat nun nach dem langen Verfahren ein Urteil gefällt – dies fiel zugunsten von Ritter Sport aus.
Das oberste deutsche Gericht hat die Klage von Milka auf Löschung des Patents von Ritter Sport zurückgewiesen. Ausgangspunkt für den Rechtsstreit war die Frage, ob das bzw. ein Quadrat als Form der Ware dieser einen wesentliche Wert verleiht bzw. überhaupt darstellt (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG), da Ritter Sport sich das Quadrat schon vor einigen Jahren patentieren ließ.
Das Gericht führt in seiner Entscheidung (Az. I ZB 42/19 und I ZB 43/19) aus, dass die Quadratform von Ritter Sport keine wesentliche Eigenschaft sei und dass ein Quadrat nicht zu wirtschaftlichen Unterschieden im Vergleich zu anderen üblichen Herstellern von Tafelschokolade führe. Ebenfalls seien auch keine anderen Qualitäten hinsichtlich Geschmack festzustellen. Konkret lautete die Frage: Wird die Kaufentscheidung des Verbrauchers durch eine Quadrat-Schokotafel „in hohem Maße“ aufgrund eben dieser Form bestimmt? Die Gegenseite hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass dies der Fall sei. Demzufolge würde ein Schutzhindernis (§ 8 MarkenG) bestehen und andere Hersteller könnten ihre Schokolade quadratisch anbieten. Mit dieser Argumentation hatte sie bereits in der vorigen Instanz vor dem Bundespatentgericht Erfolg gehabt. Diese Entscheidung haben die Bundesrichter aus Karlsruhe nun zu Recht verworfen.
Dieses Urteil ist zu begrüßen. Als im Jahre 1996 das Patent angemeldet wurde, wusste die Familie Ritter was sie tat. In Verbindung mit dem allseits bekannten Werbespruch „Quadratisch.Praktisch.Gut“ darf ein Verbraucher die entsprechende Qualität erwarten. Allerdings ist dies nicht entscheidend. Wer argumentiert, das Quadrat sei eine Grundform, die jeder Schokoladenhersteller verwenden dürfe, verkennt, dass es nicht ausschließlich um die Gestalt geht.
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Foto by ArtCookStudio/Shutterstock