Seit Jahrzehnten wirbt das Unternehmen “Ritter Sport” mit dem Slogan “Quadratisch. Praktisch. Gut.” für ihre viereckigen Süßigkeiten. Erneut muss sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage auseinandersetzen, ob neben “Ritter Sport” auch andere Schokoladenhersteller quadratische Schokoladentafeln auf den Markt bringen dürfen.
Der Knick im süßen Quadrat als Formmarke
Die Alfred Ritter GmbH & Co. KG in Waldenbuch bei Stuttgart hat sich die charakteristische quadratische Verpackung bereits in den 1990er Jahren als Marke schützen lassen. Der Konkurrent “Milka” versucht jetzt, die Löschung der Eintragung durchzusetzen.
Der „Knick im süßen Quadrat“ bleibt als Formmarke für Ritter Sport geschützt. Diese Entscheidung erging bereits im Jahre 2017 durch den BGH. Zuletzt hatte das Bundespatentgericht (BPatG) 2018 entschieden, dass Ritter die Marke behalten darf. Gegen dieses Urteil wehrt sich Milka nun vor dem obersten deutschen Gericht.
Beruht der Erfolg von Ritter Sport auf der Form der Süßware?
Entscheidender Knackpunkt ist dabei die Frage, ob der Süßigkeit gerade die quadratische Form einen wesentlichen Wert verleiht. Laut Markengesetz (MarkenG) ist dies ein absolutes Ausschlusskriterium für den Markenschutz. Ziel des Gesetzes ist es zu verhindern, dass sich Unternehmen auf Dauer ein Monopol an einem Design sichern können, dessen Nutzung auch für die Konkurrenz wichtig wäre.
Fraglich bleibt, ob der Verbraucher die Schokolade hauptsächlich aus ästhetischen und funktionalen Gesichtspunkten kauft, welche mit der quadratischen Form zusammenhängen. Auch die Vermarktungsstrategie mit dem bekannten Slogan spielt für die Beurteilung des Falls eine Rolle.
Der Anwalt von Ritter argumentierte, dass niemand die Schokolade nur wegen der Form kaufe. „Es geht um die Qualität, um die Zutaten, der Verzehr ist wichtig.“
Der Anwalt von Milka argumentiert hingegen, dass der Erfolg von Ritter Sport stark auf dem Werbespruch beruhe, der sehr auf Form und Funktionalität abziele. Seiner Meinung nach unterscheide sich der Geschmack nicht wirklich von den entsprechenden Milka-Sorten. Mittlerweile haben wir über das Urteil berichtetet.
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