Thomas Cook-Pleite: Verbraucherschützer prüfen Musterfeststellungsklage gegen Zurich

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Nach einem Bericht der Zeitung die Welt prüft nach der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) eine Musterfeststellungsklage gegen dessen Versicherer Zurich.

Hintergrund: Zehntausende Reisende sind von der Thomas Cook-Pleite betroffen. Das Geld ist weg, aber den lang ersehnten Urlaub durfte man trotzdem zu Hause verbringen. Um das Geld zurückbekommen sollte der Sicherungsschein, den es für jede Pauschalreise gibt, die Kunden im Falle einer Insolvenz vor einem finanziellen Schaden schützen.

Der Haken ist allerdings, dass der Versicherer von Thomas Cook, die Zurich Deutschland, nur bis zu einer Obergrenze von 110 Millionen Euro haftet. Man kann nach derzeitigen Erkenntnissen aber davon ausgehen, dass die Haftungsschäden der Thomas Cook-Pleite die 110 Millionen Euro deutlich überschreiten. Allein die Rückholung der gestrandeten Urlauber hat bislang 80 Millionen Euro gekostet. Damit bleibt für die Ansprüche anderer Urlauber kaum noch etwas übrig.

Der Vorwurf der Verbraucherschützer: Der Versicherer muss gewusst haben, dass die Deckungssumme von 110 Mio. Euro bei weitem nicht ausreiche, um im Fall einer Insolvenz alle Betroffenen zu entschädigen. Dennoch hätte Zurich das Risiko so übernommen.

Zwar erlaubt die deutsche Pauschalreiserichtlinie es den Versicherern, ihr Risiko auf 110 Millionen Euro zu beschränken – allerdings sei das nur eine Option und keine Verpflichtung, erklärte VZBV-Experte Felix Methmann gegenüber der Welt . Die Zurich hätte sich nicht auf die gesetzliche Kann-Bestimmung zurückziehen dürfen, zumal ihr bekannt war, dass der Thomas Cook-Konzern im Geschäftsjahr 2017/2018 einen Umsatz von 3,8 Milliarden Euro gemacht habe, sagte er. „Aus Sicht des VZBV ist diese Haftungsbegrenzung im Verhältnis zwischen Reisenden und der Zurich-Versicherung daher unwirksam.“

Mit Hilfe der Musterfeststellungsklage kann allerdings nur festgestellt werden, ob ein genereller Anspruch auf Schadensersatz besteht. Bei Erfolg müsste also jeder Betroffene seine individuellen Ansprüche nochmals auf eigene Kosten vor Gericht durchzusetzen.

Nach unserer Erfahrung sind Rechtsstreitigkeiten mit Versicherungen oft langwierig und zermürbend. Qthority vertritt Dich gerne gegen die Versicherung von Thomas Cook.

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