Vorstrafe durch “Blutgrätsche”

Durch ein Foul in der Kreisklasse hat sich ein 25-jähriger Amateurfußballer wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar gemacht und wurde hierbei zu 4.800 € Geldstrafe verurteilt. Das OLG Celle lehnte letzte Woche die Revision des Angeklagten ab und bestätigte somit das Urteil des LG Hannover.

Grundsätzlich ist bei körperbetonten Sportarten wie Fußball, Rugby oder Eishockey klar, dass sich die Mitspieler der Gefahr von Zweikämpfen und Fouls aussetzen und mit der Teilnahme am Sport sogar in solche Körperverletzungen einwilligen. Jedoch gilt auch hier der Grundsatz: Die Ausnahme bestätigt die Regel.

Vorsatz oder Fahrlässigkeit?

Entscheidend ist vor allem die Frage, ob dem “Täter” ein vorsätzliches Handeln vorzuwerfen ist, er also eine Verletzung seines Gegenspielers zumindest billigend in Kauf genommen hat. Demnach wäre eine Einwilligung ausgeschlossen. Ob ein Foul tatsächlich vorsätzlich herbeigeführt worden ist, kann im Einzelfall nur sehr schwer beurteilt werden. Die Umstände des Falles wie zum Beispiel, ob der Spieler beim Foul den Ball traf oder wo auf dem Feld sich das Foul ereignete. Der Spielverlauf ist hier der ausschlaggebende Faktor.

“Blutgrätsche”

Das Spiel war schon entschieden: Nur noch ein Wunder hätte den SC Elite II vor einer Niederlage gegen den FC Can Mozaik II bewahrt. In der 81. Spielminute, bei einem Stand von 5:1, soll der Angeklagte den Geschädigten auf Höhe der Mittellinie seitlich versetzt von hinten in die Beine “gegrätscht” haben. Hierbei soll er den Geschädigten mit gestrecktem Bein und ausgestreckter Sohle mittig am Unterschenkel seines Standbeins getroffen haben.

Den Ball traf er dabei nicht und war auch “nicht mehr erreichbar”: Ein klassisches Frustfoul.

Die Folge: Durchbruch des linken Waden- und Schienbeines. Zudem musste er einige Tage stationär versorgt werden und war acht Wochen lang arbeitsunfähig.

Dem Angeklagten wurde eine Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro auferlegt, zudem ist er nun vorbestraft, da Geldstrafen von über 90 Tagessätzen einen Eintrag im Führungszeugnis nach sich ziehen.

Müssen Fußballer nun besorgt sein?

Die Frage ist, ob das Urteil Auswirkungen auf den Kontaktsport haben wird und ob nun jeder Zweikampf behutsam geführt werden muss. Das Gericht stellt jedoch ausdrücklich klar, dass es sich vorliegend um eine Einzelfallentscheidung handele. Der Gegner hätte aufgrund der Härte des Fouls damit rechnen müssen, seinen Gegner schwer zu verletzen.

Es gilt weiterhin, dass die Umstände des Einzelfalles zu betrachten sind, um zu einer fundierten Beurteilung zu kommen. Besorgt sein muss somit kein Sportler, der nicht böswillig Zweikämpfe führt, denn diese können weiterhin (im Rahmen) geführt werden.

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Photo by Jannik Skorna on Unsplash

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