Widerruf von Immobilienkrediten

Der sog. Widerrufsjoker ist nicht tot. Nach 2010-06-10 geschlossene Darlehensverträge sind oftmals fehlerhaft und können damit auch heute noch widerrufen werden.

Bevor Sie die nachfolgenden Zeilen lesen, ist eindringlich darauf hinzuweisen, dass ein Widerruf niemals unbedacht erklärt werden sollte! Akzeptiert die Bank den Widerruf, hat dies nämlich in der Regel zur Folge, dass das Darlehen innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen ist. Sie sollten demnach niemals ein Darlehen ohne eine bestehende bzw. zugesagte Umfinanzierung tatsächlich widerrufen!

Nach wie vor gibt es jedoch keinen vernünftigen Grund, nicht zumindest überprüfen zu lassen, ob ein womöglich noch bestehendes Widerrufsrecht den Ausweg aus einem „zu teuren“ Darlehen ermöglicht. Da Ihnen ihre Bank nichts schenkt, sollten auch Sie als Darlehensnehmer ihr Geld nicht verschenken.

Fehlerhafte Belehrung

Wer ein Darlehen aufgenommen hat, wurde in vielen Fällen nicht ordnungsgemäß auf sein gesetzliches Widerrufsrecht hingewiesen. Eine fehlerhafte Widerrufsinformation (bis 2010 in den Verträgen als Widerrufsbelehrung bezeichnet) hat zur Folge, dass der Darlehensvertrag noch heute widerrufen werden kann.

Folge des erfolgreichen Widerrufs

Dies ermöglicht in vielen Fällen eine zinsgünstige Umschuldung oder die Ablösung eines laufenden Darlehens.

Daneben ermöglicht der Widerruf die Chance, eine bereits in der Vergangenheit in Unkenntnis der Widerrufsmöglichkeit gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung über den Widerruf zurückzufordern. Das Widerrufsrecht kann demnach auch dann noch ausgeübt werden, wenn das Darlehen schon länger zurückgezahlt ist, um die Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zurückzufordern. Zudem eröffnet der Widerruf die Möglichkeit, die Forderungen für ein unvorteilhaftes Forward-Darlehen abzuwehren (Nichtabnahmeentschädigung).

Beinahe alle Kreditinstitute haben in der Vergangenheit Fehler bei der Abfassung von Widerrufsinformationen (bis 2010 „Widerrufsbelehrungen“) in den Darlehensverträgen gemacht.

Die Folge solcher Fehler ist, dass diese Verträge auch heute noch von den Darlehensnehmern widerrufen werden können.

Somit ermöglicht der Widerruf grundsätzlich die Rückabwicklung laufender und womöglich auch bereits beendeter Verträge.

Welche Immobiliendarlehen können widerrufen werden?

Das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ – also das unbefristete Recht, seinen Vertrag wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zu widerrufen – ist durch die am 21. März 2016 in Kraft getretene Wohnimmobilienkreditrichtlinie erheblich beschnitten worden.

Das ist der aktuelle Stand der Dinge:

Vertragsschluss Widerrufsrecht
2002-11-02 – 2010-06-10 Endete am 2016-06-21 um 24:00 Uhr
2010-06-11 – 2016-03-20 Weiterhin gilt das „ewige Widerrufsrecht“; kein Fristablauf
ab 2016-03-21 erlischt 1 Jahr u. 14 Tage nach Vertragsschluss (§ 356b Abs. 2 S. 4 BGB n.F.)

Somit gilt

  • Bei Verträgen, die bis 2010-06-10 geschlossen wurden, muss der Widerruf bereits erklärt worden sein. Ein Widerruf kann heute nicht mehr erklärt werden.
  • Ab dem 2010-06-11 geschlossene Verträge können bei fehlerhafter Belehrung nach wie vor widerrufen werden.

Wie bereits oben erwähnt, ermöglicht ein Widerruf die Möglichkeit:

  • ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung Zinsen durch eine Umschuldung zu senken,
  • eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückzufordern oder zu senken,
  • ein Forward-Darlehen ohne Nichtabnahmeentschädigung abzulehnen sowie
  • die vorzeitige Ablösung des Darlehens ohne Vorfälligkeitsentschädigung .

Gerne prüfen wir auch Ihren Darlehensvertrag!

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