Daimler-Abgasskandal. KBA ruft weitere 152.000 Fahrzeuge zurück

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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat am 07.01.2020 weitere Rückrufe für Daimler Fahrzeuge veröffentlicht. Die Begründung des KBA hierfür lautet abermals:

„Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“

Mit den aktuellen Rückrufen von 152.000 Fahrzeugen sind damit insgesamt fast 1,2 Millionen Mercedes-Fahrzeuge von dem Abgasskandal betroffen.

Auch wenn Daimler in den unzähligen Verfahren weiter behauptet, dass keine unzulässigen Abschalteinrichtungen vorlägen und Software u.a. dem „Motorschutz“ dient bedeuten die Rückrufe, dass wiederholt in Mercedes Fahrzeugen unerlaubte Abschalteinrichtungen zur Abgasmanipulation festgestellt wurden.

Betroffene Mercedes Modelle:

Konkret geht es bei den Rückrufen um folgende Mercedes-Modelle:

  • E-Klasse, Baujahr 2012 – 2016
  • S-Klasse, Baujahr 2013 – 2017
  • M-Klasse, Baujahr 2012 – 2016
  • CLS-Klasse, Baujahr 2014 – 2018
  • GLE-Klasse, Baujahr 2015 – 2018
  • C-Klasse, Baujahr 2013 – 2016
  • SLK-Klasse, Baujahr 2015 – 2017

Sollte das Software-Update aufgespielt werden?

Mittels eines Software-Updates soll nun die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden.

Zunächst sollten die betroffenen Besitzer aber überlegen, ob sie dem Rückruf Folge leisten und das Update tatsächlich aufspielen lassen. Hier sollten mögliche technische Folgen ebenso abgewogen werden wie rechtliche Konsequenzen.

In rechtlicher Hinsicht sollte geprüft werden, ob mit Aussicht auf Erfolg Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Können Gewährleistungsansprüche mit Aussicht auf Erfolg noch geltend gemacht werden, sollte das Update in keinem Falle „voreilig“ aufgespielt werden. Der Bundesgerichtshof hat im Januar 2019 in einem Beschluss (Az. VIII ZR 225/17) darauf hingewiesen, dass die Verwendung einer Software, die einen speziellen Modus für den Prüfstandlauf sowie einen hiervon abweichenden Modus für den Alltagsbetrieb vorsieht und hierdurch im Prüfzyklus verbesserte Stickoxidwerte generiert, einen Sachmangel darstellt. Dieser jedoch würde u.U. behoben werden, sobald das Update aufgespielt wurde.

Mögliche Ansprüche

Es kommen Gewährleistungsansprüche und zudem grundsätzlich Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller in Betracht. Auch im Daimler-Abgasskandal urteilen. Immer mehr Gerichte zugunsten der Autokäufer und bewerten die Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen als sittenwidrig.

Wenn Sie von einem Rückruf betroffen sind, stehen wir Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns ganz einfach jederzeit.

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