Erfolg für Qthority-Kunden im Dieselskandal: LG Darmstadt verurteilt VW

Richterhammer
© Pixabay/qimono

Erneuter Erfolg gegen Volkswagen. In einem von unseren Korrespondenzanwälten geführten Verfahren hat diesmal das LG Darmstadt die Volkswagen AG wegen eines sog. Schummeldiesels (EA 189) zur Rückabwicklung des Kaufvertrages im Wege des Schadensersatzes wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) verurteilt.

Dabei muss die VW AG den Kaufpreis eines gebraucht gekauften Golf abzgl. eines Vorteilsausgleichs für Nutzungen zahlen. Das Fahrzeug, zugelassen im Jahr 2012, wurde im Jahr 2015 für 11 900 € gebraucht gekauft. Die Volkswagen AG wurde nun verurteilt, das Fahrzeug gegen Zahlung von knapp 10 000 € zurückzunehmen.

Das LG Darmstadt hat sich in seinem – nicht rechtskräftigen – Urteil die Argumentation des LG Hildesheim aus einem Urteil aus dem Jahre 2017 zu Eigen gemacht, das u.a. ausführt:

_ „…Durch die Software-Trickserei (volle Abgasrückführung nur auf dem Prüfstand) wollte VW also offenbar die Dauerhaltbarkeit erhöhen und trotzdem die geforderten Grenzwerte einhalten…“_

Dieses Urteil gibt auch einen Hinweis darauf, wie die Gerichte mit dem „Thermofenster“ in unzähligen Daimler-Fahrzeugen umgehen (werden). Das OLG Stuttgart hat zwar „schützend die Hand über Daimler gehalten“ und sinngemäß argumentiert, Daimler habe nur die Motoren schützen wollen. Aber auch in den Daimler-Fällen stellt sich die Frage: Wenn dem tatsächlich so war, warum hat man das dann dem KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) bei der Zulassung der Fahrzeuge verheimlicht?

Wichtige Information für all Diejenigen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben:
Wie wir mehrfach in anderen Artikeln erwähnt haben, müssen Alle, die sich bei der Musterfeststellungsklage angemeldet haben das Ergebnis des Verfahrens abwarten, wenn sie sich nicht wieder abmelden.

Letzte Frist zur Abmeldung: 30. September 2019!

Nur, wer sich bis spätestens zu diesem Datum abmeldet, wird seine Ansprüche mit einer Individualklage geltend machen können. Das Verfahren der Musterfeststellungsklage wird nach Meinung Vieler hingegen noch bis in das Jahr 2022 andauern.
Wer also kein Geld liegen lassen und entweder a) sein Fahrzeug zurückgeben oder b) einen Vergleichsbetrag erhalten und das Fahrzeug weiterfahren möchten, sollte sich daher schnellstmöglich bei uns melden.

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