EuGH – Urteil: Millionen Konsumenten bezahlten zu viel bei Elektronikgeräten – Forder jetzt Schadensersatz!

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Die Europäische Kommission hat in vier getrennten Beschlüssen Geldbußen in Höhe von insgesamt über 111 Mio. € gegen die Elektronikhersteller Asus, Denon & Marantz, Philips und Pioneer verhängt.

Wie die EU-Kommission jetzt feststelle, haben die Unternehmen Online-Einzelhändler unter Druck gesetzt und Fest- oder Mindestpreise für den Weiterverkauf ihrer Produkte aufgezwungen, teilte die Brüsseler Behörde mit. Wenn diese sich weigerten, drohten sie mit einem Lieferstopp. Diese Praxis führte „für Millionen Verbraucher in Europa zu höheren Preisen für Küchengeräte, Haartrockner, Notebooks, Kopfhörer und viele andere Produkte.“ Dieses Vorgehen hat mit aller Wahrscheinlichkeit auch die Preise im Markt allgemein hochgetrieben.

Bei Asus betraf die Praxis von 2011 bis 2014 „bestimmte PC-Hardware und Elektronikprodukte wie Notebooks und Displays“ auf den Märkten in Deutschland und Frankreich. Denon & Marantz habe zwischen 2011 und 2015 in Deutschland und den Niederlanden Preisbindungen für Kopfhörer und Lautsprecher der Marken Denon, Marantz und Boston Acoustics eingeführt. Bei den Lautsprecheranlagen und Hi-Fi-Geräten von Pioneer war Deutschland ebenfalls unter den zwölf betroffenen Ländern. Das Verhalten von Pioneer dauerte von Anfang 2011 bis Ende 2013. Im Fall Philips war allerdings nur Frankreich betroffen.

„Personen und Unternehmen, die von dem beschriebenen wettbewerbswidrigen Verhalten betroffen sind, können vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadensersatz klagen“, berichtet die EU-Kommission. Dabei verweist sie auf eine 2014 verabschiedete Richtlinie zu Verstößen gegen das Kartellrecht, die Klagen erleichtere.

Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 24. Juli 2018

Wenn Du denkst, dass Du auch betroffen sein könntest, zögere nicht uns zu kontaktieren! Wir helfen Dir gerne dabei Deine Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

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