Fluggastrechte-VO: In diesem speziellen Fall steht Ihnen trotz Verspätung kein Entschädigungsanspruch zu

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Flugverspätungen sind ärgerlich und die Ansprüche gegen die Airlines oft schwer einzufordern. Zwar wurde durch den EuGH in den letzten Jahren eine durchaus verbraucherfreundliche Rechtsprechungslinie eingeleitet, doch lassen sich trotzdem noch in bestimmten Fällen etwaige Entschädigungsansprüche nicht durchsetzen.

So hat der BGH entschieden, dass Airlines nicht für Flughafenversagen haften und damit die Forderung von zwei Passagieren auf Entschädigung von je 600 Euro abgelehnt.

Die zwei Fluggäste hatten bei British Airways einen Flug von New York über London nach Stuttgart gebucht. Weil auf dem Start-Flughafen in New York alle Computersysteme an den Abfertigungsschaltern ausfielen, verzögerte sich der Start. Dadurch landeten die Passagiere mit einer Verspätung in London und verpassten dann den Weiterflug nach Stuttgart. Bis sie schließlich am Zielort Stuttgart ankamen, war die Verspätung auf stolze neun Stunden angewachsen.

Der BGH zeigte aber in diesem Fall Verständnis für die Fluggesellschaften: Das Landgericht sei zu Recht davon ausgegangen, dass ein mehrstündiger Ausfall aller Computersysteme an den Abfertigungsschaltern eines Terminals außergewöhnliche Umstände im Sinne des Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung begründen kann.

Damit wurde jetzt bestätigt: Der Betrieb technischer Einrichtungen eines Flughafens fällt nicht in den Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich des Luftverkehrsunternehmens.

Ein Systemausfall stelle ein Ereignis dar, das von außen auf den Flugbetrieb des Luftverkehrsunternehmens einwirkt und dessen Ablauf beeinflusst. Überwachung, Wartung und Reparatur derartiger Einrichtungen fallen nicht in den Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich der Fluggesellschaften.

British Airways sei auch nicht verpflichtet, selbst Fachkräfte vorzuhalten, um das vom Flughafenbetreiber zur Verfügung gestellte Computersystem bei Störungen aufrecht zu erhalten. Die Airline habe zudem ausreichend Maßnahmen ergriffen und durch zusätzliches Personal und manuelle Abfertigung Flugausfälle verhindert.

Auch wenn es in diesem speziellen Fall nicht geklappt haben sollte: Bei Flugverspätungen haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Und auch bei merkwürdig erscheinenden Fällen lohnt es sich, seinen Anspruch zu prüfen. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen und die Geltendmachung Ihrer Rechte zur Verfügung. Kontaktieren Sie und jederzeit.

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